Hinweis für Behörden und Institutionen
Bitte richten Sie Ihre Anfrage an
Bundeskriminalamt
65173 Wiesbaden
oder telefonisch an die Telefonvermittlung des BKA
Tel.: +49 (0)611 55-0
Sie haben ein Benachrichtigungsschreiben zur Erhebung von Bestandsdaten gemäß § 10 Absatz 5 Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) erhalten?
Auf der Informationsseite "Informationen zu Benachrichtigungsschreiben auf Grund der Erhebung von Bestandsdaten" erhalten Sie weitere Informationen.
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Sie können uns schreiben:
Bundeskriminalamt
Referat IZ 35
65173 Wiesbaden
Fax: +49 (0)611 55-45294
Sie können uns anrufen:
Bürgertelefon: +49 (0)611 55-16111
Montags: 10:00 – 12:00 Uhr
Mittwochs: 13:00 – 15:00 Uhr
Freitags: 10:00 – 12:00 Uhr
Über ausgewählte Inhalte können Sie sich ebenso über die Behördenrufnummer 115 informieren.
Die Telefonnummer wird derzeit von angeblichen BKA-Beamten für Betrugsstraftaten missbraucht. Weitere Informationen zur Betrugsmasche.
Sie können uns mit Hilfe des nachfolgenden Kontaktformulars schreiben:
Im Kontaktformular sind die Pflichtfelder (*) auf die für die Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlichen Angaben beschränkt. Weitere Hinweise zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung. Wir gehen davon aus, dass wir zu einer Beantwortung per E-Mail berechtigt sind. Ansonsten verweisen Sie uns in Ihrer Nachricht bitte ausdrücklich auf eine andere Art der Kommunikation.
Die Bearbeitungszeit Ihrer Nachricht beträgt aufgrund der aktuell hohen Anzahl eingehender Bürgeranfragen zwei bis drei Wochen.
In Fällen von Straftaten wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Polizei. Im Notfall wählen Sie die 110.
Bitte lassen Sie uns Ihre Anfragen in einer der folgenden Sprachen zukommen: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch oder Arabisch. Nur so ist uns eine Bearbeitung Ihres Anliegens möglich.
Aufgrund des derzeit erhöhten Anfrageaufkommens kann die Beantwortung Ihrer Anfrage bis zu zwei Wochen dauern. Wir bitten um Ihr Verständnis.