Bundeskriminalamt (BKA)

Hinweise zu Straftaten und Fahndungen

Wählen Sie in Notfällen immer die Notrufnummer 110!

Ein (Anfangs-) Verdacht besteht, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Eine bloße Vermutung reicht nicht aus.

Beachten Sie bitte, dass Sie sich bei bewusst falschen Angaben strafbar machen können. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass Ihrer Nachricht bzw. Ihren Hinweisen polizeiliche Maßnahmen folgen können.

Unterstützung von Fahndungsmaßnahmen

Wenden Sie sich dazu vorrangig an die nächstgelegene Polizeidienststelle. Dadurch kommt Ihr Hinweis schneller zu der zuständigen Polizeidienststelle. Das Bundeskriminalamt ist nur für ausgewählte Straftaten zuständig und würde Ihren Hinweis an die für Ihren Wohnort zuständige Polizeidienststelle weiterleiten.

Wählen Sie in Notfällen immer die Notrufnummer 110!

Wenn Sie sachdienliche Angaben zu auf der BKA-Homepage eingestellten Fahndungen machen können, wählen Sie bitte die entsprechende Einzelfahndung aus. Dort können Sie direkt über den Button "Hinweis abgeben" Ihre Erkenntnisse mitteilen.

Erstattung einer Strafanzeige

Polizeiarbeit in Deutschland ist grundsätzlich Aufgabe der Bundesländer (Föderalismus). Das Bundeskriminalamt ist nur für bestimmte Aufgaben zuständig. Diese ergeben sich aus dem BKA-Gesetz.
Eine Strafanzeige sollten Sie direkt bei der Polizeidienststelle in Ihrer Nähe erstatten.
Hier können Sie

  • Ihre Aussage aufnehmen lassen
  • mögliche Fragen beantworten
  • eventuell vorhandene Unterlagen vorlegen.

Durch die aufnehmende Polizei wird Ihre Strafanzeige geprüft, bearbeitet und eventuell weitergeleitet.
Falls es erforderlich ist, erfolgt durch die zuständigen Stellen (Landeskriminalämter / Staatsanwaltschaften) eine Einbindung des Bundeskriminalamtes.