Bundeskriminalamt (BKA)

Besuche im BKA

Sie möchten das BKA näher kennenlernen und besuchen? Hier finden Sie Informationen, unter welchen Voraussetzungen dies für Besuchergruppen möglich ist.

Fragen & Antworten

Kann ich als Bürger dem BKA einen Besuch abstatten?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir wegen der zeitaufwendigen Planung nur Besuchergruppen zulassen können.

Es können nur Besuchergruppen aus den Bereichen Polizei, Justiz, sonstiger öffentlicher Verwaltung, Studierende bestimmter Fachrichtungen berücksichtigt werden.

Wo muss ich einen Besuch anmelden?

Bitte melden Sie Ihren Besuchswunsch schriftlich über das Kontaktformular für Bürger an.

Was muss ich noch beachten?

Führungen auf dem BKA-Gelände oder durch Bürogebäude sind grundsätzlich nicht möglich.

Zur organisatorischen Abwicklung eines Besuches benötigen wir 6 bis 8 Wochen Vorlauf.

Besuchergruppen dürfen nicht mehr als 25 Teilnehmer/-innen haben. Alle Besucher/-innen werden sicherheitsüberprüft.

Das BKA behält sich vor, Besuche ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Das Fotografieren auf dem Amtsgelände ist nicht erlaubt.

Bitte beachten Sie, dass der Besuch unter Umständen aus dienstlicher Notwendigkeit kurzfristig abgesagt werden kann.