Bundeskriminalamt (BKA)

...Umgang mit (verdächtigen) Arzneimitteln

Grundsätzlich sollten Sie keine Arzneimittel einnehmen, über deren Herkunft Sie keine verlässlichen Informationen haben. Daher wird dringend empfohlen, Arzneimittel nur in zugelassenen (Online-) Apotheken zu erwerben. Rezeptpflichtige Arzneimittel dürfen auch bei Online-Anbietern nur gegen Rezept legal abgegeben werden. Bei Umgehung der Rezeptpflicht steigt das Risiko, ein gefälschtes Arzneimittel zu erhalten.

Wie erkenne ich ein gefälschtes Arzneimittel?

Wenn Sie regelmäßig ein bestimmtes Arzneimittel einnehmen (müssen), sind Ihnen die spezifischen Merkmale vermutlich so vertraut, dass Sie Abweichungen oder gar Auffälligkeiten umgehend bemerken werden.

Ein Arzneimittel besteht grundsätzlich aus dem Wirkstoff in seiner bestimmten Darreichungsform, z. B. als Tablette, Tropfen oder in Pulverform. Das eigentliche Arzneimittel ist häufig mit einer Primärverpackung (z. B. Blister, Kunststoffbehälter, Sprühflasche) geschützt. Darüber hinaus gehören zu einem Arzneimittel der Beipackzettel und die Umverpackung/Faltschachtel.

Veränderungen können grundsätzlich ALLE Bestandteile eines Arzneimittels betreffen, d. h. neben Konsistenz, Farbe, Größe, Tablettenprägung oder auch Geruch und Geschmack des Arzneimittels auch die Verpackung (Größe, Farben, Hologramme, Firmenlogos) oder die Packungsbeilage.

Wie verhalte ich mich in Verdachtsfällen?

Sollte Ihnen vor diesem Hintergrund ein Arzneimittel verdächtig vorkommen, sollten Sie dieses nicht einnehmen, sondern umgehend Kontakt mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin bzw. Ihrer Apotheke aufnehmen.
Dort kann geprüft werden, ob es sich tatsächlich um eine Fälschung oder aber evtl. um einen zulässigen Parallel- oder Re-Import handelt, bei dem beispielsweise für den Verkauf in Deutschland Faltschachtel und Beipackzettel legal gegen eine in Deutschland vorgesehene Verpackung ausgetauscht wurden.

Weitere Informationen

Kurzübersicht

Richtiges Verhalten beim Umgang mit (verdächtigen) Arzneimitteln (PDF, 126KB)