Bundeskriminalamt (BKA)

Kooperationsmanagement Cybercrime

Sie sind Teil eines Wirtschaftsunternehmens oder einer Behörde auf Kommunal- oder Landesebene?

Sie haben Fragen rund um das Thema Cybercrime?

 

Bitte wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner, die ZAC (Zentrale Ansprechstelle Cybercrime) in Ihrem Bundesland.

Die aktuellen Erreichbarkeiten finden Sie unter „polizei.de/zac“.

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Sie sind KRITIS-Betreiber nach BSI-KritisV Bund oder Bundesbehörde?

Bitte wenden Sie sich an die ZAC BKA: +49 0611 55 15037 (zu Bürozeiten).

Cyberattacke auf Ihr Unternehmen, Ihre Behörde oder Institution

Die folgende kurze Handreichung wendet sich an betroffene Unternehmen im Ernstfall, ist aber noch effektiver, wenn Sie schon vorher einmal durchgelesen wurde. Zunächst werden übliche Vorbehalte gegen ein Hinzuziehen der Polizei entkräftet, darauffolgend wird kurz erklärt, was die Polizei von Ihrem Unternehmen benötigt und schließlich werden die richtigen Ansprechpartner innerhalb der Polizei samt Erreichbarkeiten benannt.

Cyberattacke auf Ihr Unternehmen, Ihre Behörde oder Institution (PDF, 1MB)

Cybercrime - Handlungsempfehlungen für die Wirtschaft

Um Unternehmen Tipps zum Schutz gegen Cyberangriffe zu geben und aufzuzeigen, wie diese bei Betroffenheit einer Cybercrime-Straftat vorgehen können, stellen die Zentralen Ansprechstellen Cybercrime (ZAC) der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamtes mit der Neuauflage der Broschüre "Cybercrime - Handlungsempfehlungen für die Wirtschaft" nützliche Informationen für Wirtschaftsunternehmen zur Verfügung.
Zudem soll die Broschüre dazu ermutigen, strafrechtlich relevante Vorfälle bei der Polizei anzuzeigen, und darüber informieren, was in solchen Fällen von der Polizei erwartet werden kann. Denn nur durch einen engen Schulterschluss von Polizei und Wirtschaft können Täter ermittelt, von weiteren Taten abgehalten und so Cybercrime nachhaltig bekämpft werden. Davon profitieren Unternehmen und deren Geschäftspartner.

Handlungsempfehlungen für die Wirtschaft in Fällen von Cybercrime (PDF, 453KB)

Dieser Flyer enthält veraltete Erreichbarkeiten. Für die aktuellen Erreichbarkeiten besuchen Sie bitte „polizei.de/zac“.

Wirtschaftsunternehmen in Deutschland stehen im Fokus von Cyberkriminellen weltweit. Ihr Ziel ist es, Daten, Informationen und Know-How deutscher Firmen zu stehlen oder diese, beispielsweise mittels der Androhung oder Durchführung von DDoS-Attacken, digital zu erpressen. Dies trifft nicht nur auf große international tätige Konzerne zu, sondern auch auf national tätige Unternehmen des Mittelstandes. Aber auch unspezifische, breit gestreute Angriffe, wie beispielweise durch Ransomware, stellen eine hohe Gefahr für die IT-Infrastrukturen von Unternehmen aller Größen dar.

Dabei sind nicht nur technische Schwachstellen verantwortlich für das Gelingen von Cyberangriffen gegen Wirtschaftsunternehmen. Ein großes Einfallstor bilden auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese agieren dabei häufig nicht in krimineller Absicht, sondern ermöglichen die Angriffe aufgrund von Fahrlässigkeit und mangelndem Problembewusstsein. Von großer Bedeutung ist es daher, Sicherheitsbewusstsein sowohl in technischer als auch sozialer Hinsicht im Unternehmen zu etablieren bzw. zu stärken, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Phishing, Social Engineering und Co. zu schützen.

Der Digitalverband Bitkom führt in seiner im August 2022 veröffentlichten Studie "Studie Wirtschaftsschutz 2022" aus, dass 84 % der Unternehmen im vergangenen Jahr Opfer von Wirtschaftsspionage, Sabotage oder Datendiebstahl geworden sind. 9 % der Unternehmen waren zusätzlich „vermutlich betroffen“. Dementsprechend gibt es in Deutschland kein Unternehmen mehr, dass nicht von Cybercrime betroffen ist. Der hierdurch entstandene Schaden wird auf rund 202,7 Milliarden Euro im Jahr geschätzt. Davon sind allein rund 11 Milliarden Euro Schaden durch Ransomware.

Unternehmen bemerken häufig nicht, dass sie Opfer von Cybercrime geworden sind. Selbst wenn solche Straftaten festgestellt werden, gelangen diese nur in wenigen Fällen zur Anzeige und somit zur Kenntnis der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden. Dabei ist es für die langfristige effektive Bekämpfung der Täter essentiell, dass u.a. die Polizei möglichst früh eingebunden wird. Von Seiten des Bundeskriminalamts wird stets ein vertrauensvoller Umgang mit den betroffenen Unternehmen angestrebt.