Bundeskriminalamt (BKA)

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Wenn Sie eine Beobachtung gemacht haben, könnten Sie auch unabhängig von den hier veröffentlichten Fahndungen einen Hinweis abgeben oder Ihren Verdacht äußern.

  • Datum:15. Februar 2016

Wenden Sie sich dazu vorrangig an die nächstgelegene Polizeidienststelle. Dadurch kommt Ihr Hinweis schneller zu der zuständigen Polizeidienststelle. Das Bundeskriminalamt ist nur für ausgewählte Straftaten zuständig und würde Ihren Hinweis an die für Ihren Wohnort zuständige Polizeidienststelle weiterleiten.

Wählen Sie in Notfällen immer die Notrufnummer 110!

Wenn Sie sachdienliche Angaben zu auf der BKA-Homepage eingestellten Fahndungen machen können, wählen Sie bitte die entsprechende Einzelfahndung aus. Dort können Sie direkt über den Button "Hinweis abgeben" Ihre Erkenntnisse mitteilen.