Bundeskriminalamt (BKA)

Häufige Fragen zur Kampagne „Identify Me“

F1: Ich habe vielleicht Informationen zu einem Fall. Was soll ich tun und was erwartet mich, wenn ich mich melde?

A1: In den einzelnen Fahndungsfällen finden Sie zu jedem Fall ein Kontaktformular. Sie können dieses Formular ausfüllen und damit Ihre Informationen übermitteln. Diese Informationen werden an die sachbearbeitende Ermittlungsdienststelle weitergeleitet. Im Bedarfsfall meldet sich diese mit weiteren Fragen bei Ihnen.

F2: Warum bezieht sich diese Kampagne nur auf weibliche Opfer?

A2: Erstmals wenden sich mehrere Länder und Interpol gemeinsam an die Öffentlichkeit, um Informationen über unbekannte Tote zu erhalten. Aus diesem Grunde halten wir es für wichtig, unseren Aufruf klar zu definieren. Bei dieser Kampagne haben wir entschieden, uns auf Frauen zu konzentrieren, die einer Gewalttat zum Opfer gefallen und in Belgien, Deutschland oder den Niederlanden aufgefunden worden sind.

F3: Gibt es auch eine Liste mit männlichen Opfern?

A3: Wir möchten zunächst beobachten, wie erfolgreich diese Kampagne verläuft. Wir schließen jedoch nicht aus, zu einem späteren Zeitpunkt andersgelagerte Fälle in die Liste aufzunehmen.

F4: Warum enthält die Liste nur Fälle aus Belgien, Deutschland und den Niederlanden?

A4: Diese Kampagne wurde von der niederländischen Polizei ins Leben gerufen. Die niederländische Polizei hat die benachbarten Länder Belgien und Deutschland gebeten, sich der Kampagne anzuschließen, und anschließend auch Interpol eingebunden. Falls die Kampagne erfolgreich verläuft, könnten Fälle weiterer Länder zur Liste hinzukommen.

F5: Warum konnten diese Frauen bislang nicht identifiziert werden?

A5: Diese Frauen wurden unter Umständen aufgefunden, die eine Feststellung ihrer Identität nicht ermöglichten. In diesen Fällen konnten wir auch keine Verbindung zwischen dem Opfer und einem Vermisstenfall herstellen, und die Ermittlungen ließen Fragen zur Identität offen. Auch internationale Ausschreibungen, Abgleiche in den DNA-Datenbanken führten zu keinem Ergebnis. Wir hoffen nun, dass diese Kampagne Verwandte oder Bekannte der Opfer erreicht und diese sich melden, damit die Opfer identifiziert werden können.

F6: Kamen alle Frauen auf der Liste gewaltsam ums Leben?

A6: In den meisten Fällen konnte im Rahmen der Ermittlungen nachgewiesen werden, dass die Frauen durch Gewalteinwirkung getötet wurden. In den übrigen Fällen wird eine Straftat vermutet, eine andere Todesursache aber nicht gänzlich ausgeschlossen. Da die Polizei eine Straftat für möglich hält, wurden auch diese Fälle in die Liste aufgenommen.

F7: Ist DNA-Material der Opfer gesichert worden?

A7: In den meisten Fällen ja. Dies sollte es uns ermöglichen, eine Übereinstimmung mit Verwandten des Opfers festzustellen. Daher werden insbesondere Verwandte vermisster Personen, die denken, eines der Opfer zu erkennen, dringend gebeten, sich über www.interpol.int/im oder bei der sachbearbeitenden Dienststelle zu melden. Wir sind jedoch für alle Informationen dankbar.

F8: Kann ich einen DNA-Abgleich zwischen einem Opfer und mir selbst beantragen?

A8: Sie können einen Abgleich über das Kontaktformular bei Interpol unter www.interpol.int/im beantragen. Die Möglichkeiten unterscheiden sich von Land zu Land. Interpol hat eine eigene DNA-Datenbank für Verwandte vermisster Personen entwickelt. Eine Aufnahme in diese Datenbank können Sie über die Polizeibehörden Ihres Landes beantragen.

F9: Beabsichtigt die Polizei, mögliche Täter zu verfolgen?

A9: Die erste Priorität dieser Kampagne ist die Identifizierung der Opfer. Sofern in dem Fall noch keine Verjährung eingetreten ist und hinreichende Ermittlungsansätze für eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegen, wird dies unter Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Situation in Betracht gezogen.