Bundeskriminalamt (BKA)

Wann besteht ein Verdacht?

Erfahren Sie hier, wann ein Hinweis abgegeben werden sollte.

  • Datum:15. Februar 2016

Ein (Anfangs-) Verdacht besteht, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Eine bloße Vermutung reicht nicht aus.
Beachten Sie bitte, dass Sie sich bei bewusst falschen Angaben strafbar machen können.
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass Ihrer Nachricht bzw. Ihren Hinweisen polizeiliche Maßnahmen folgen könnten.