Bundeskriminalamt (BKA)

Die Gleichstellungsbeauftragte im Bundeskriminalamt

Die Gleichstellungsbeauftragte (GLB) bzw. ihre Vertreterin (GLB-V) werden durch die weiblichen Beschäftigten gewählt und nach der Wahl vom Präsidenten des Bundeskriminalamtes für eine 4- jährige Amtszeit bestellt. Die GLB bzw. die GLB-V verbleiben bei Übernahme der neuen Aufgaben in ihrem statusrechtlichen Amt oder ihrer Eingruppierung. Sie sind unmittelbar der Dienstellenleitung zugeordnet und dürfen auch keiner Personalvertretung angehören. In der Ausübung ihrer Aufgaben sind sie weisungsfrei. Welche Aufgaben das konkret sind, regelt das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG).

Ziel des Bundesgleichstellungsgesetzes ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen, bestehende Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts, insbesondere Benachteiligungen von Frauen, zu beseitigen und künftige Benachteiligungen zu verhindern. Des Weiteren soll es die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern.

Gemäß § 25 Abs. 1 BGleiG hat die Gleichstellungsbeauftragte die Aufgabe, den Vollzug dieses Gesetzes sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Hinblick auf den Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligungen wegen ihres Geschlechts, insbesondere bei Benachteiligungen von Frauen, zu fördern und zu überwachen. Dies umfasst auch den Schutz von Frauen, die behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, sowie den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

Des Weiteren ist die Gleichstellungsbeauftragte gemäß § 27 Abs. 1 BGleiG frühzeitig von der Dienstelle bei personellen Angelegenheiten, wie z. B. bei Abordnung, Versetzung und Umsetzung, Abmahnung, Einstellung aber auch bei organisatorischen und sozialen Angelegenheiten einzubinden.

Sie hat ein Teilnahmerecht bei Führungs- und Leitungsklausuren, auf denen die vorgenannten Themen erörtert werden. Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehört auch die Beratung und Unterstützung von Frauen in Einzelfällen bei beruflicher Förderung und  Beseitigung von Benachteiligung. Bei Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, berät und unterstützt sie Frauen und Männer.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist für alle drei Standorte des Bundeskriminalamtes und damit für über 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuständig. Von ihren bisherigen Tätigkeiten ist sie während ihrer Amtszeit entlastet. Die Gleichstellungsbeauftragte hat ihr Büro an der Hauptdienststelle des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden – für die Standorte Berlin und Meckenheim hat sie Vertrauensfrauen bestellt, d. h. diese Kolleginnen sind für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die erste Ansprechpartnerin, wenn die GLB nicht vor Ort ist.