Bundeskriminalamt (BKA)

Abteilung "Sicherungsgruppe" (SG)

Sicherungsgruppe Sicherungsgruppe

Die Abteilung Sicherungsgruppe (SG) ist gemäß § 6 BKA-Gesetz u. a. für die Sicherheit und den erforderlichen Schutz der Verfassungsorgane des Bundes, d. h. für die Sicherheit des Bundespräsidenten, des Deutschen Bundestages, des Bundesrates, der Bundesregierung, der Bundesversammlung, des Gemeinsamen Ausschusses und des Bundesverfassungsgerichtes sowie – in besonderen Fällen - ihrer ausländischen Gäste verantwortlich.

Der erforderliche Personenschutz ist deutlich mehr als nur die oftmals sichtbare unmittelbare Begleitung in- wie ausländischer Schutzpersonen. Die Gewährleistung eines "sicheren" Raumes als Ausdruck professionellen Personenschutzes erfordert eine breite Palette ineinandergreifender, unterschiedlicher Maßnahmen. Der Umfang der Maßnahmen richtet sich nach einer individuellen Gefährdungsbewertung.

Der Schutzauftrag des BKA gliedert sich in mehrere Komponenten:

Gefährdungsbewertung

Die Beurteilung der Gefährdungslage umfasst die anlassbezogene oder wiederkehrende Analyse und Bewertung von Informationen sowie die schlüssige Feststellung des Grades der Gefährdung. Sie wird regelmäßig oder auch anlassbezogen fortgeschrieben. Daran anschließend werden erforderliche Maßnahmen festgelegt.

Unmittelbarer Personenschutz

Die zu beschützende Person, z. B. der Bundeskanzler, wird von Personenschützern unmittelbar begleitet, auch auf Reisen. Besucht er Veranstaltungen in externen Örtlichkeiten, werden diese vorab vom Personenschutzteam begutachtet und weitere Schutzmaßnahmen mit der örtlichen Polizei abgestimmt.

Innenschutz

Auch die Gebäude, in denen sich die zu schützenden Personen dauerhaft aufhalten, werden ständig geschützt. Das BKA ist dabei für den Schutz der Innenräume (z. B. des Bundespräsidialamts oder der Wohnsitze) zuständig, für die Sicherheit der Außenbereiche ist die Bundespolizei zuständig. Ausnahme ist der Deutsche Bundestag, der über eine eigene Polizei verfügt, die auch das Bundestagsgebäude schützt.

Sicherheitsberatung

Je nachdem wie gefährdet eine Schutzperson ist, sind auch an ihren überwiegenden Aufenthaltsorten äußere Sicherungen wie Gitter, besondere Fenster oder Alarmanlagen erforderlich. Das BKA begutachtet die Wohn- und Dienstgebäude der Schutzpersonen und berät, wie die technische Sicherung am effizientesten gestaltet werden kann.

Schutz von Staatsgästen

Gespräche und Konferenzen mit ausländischen Staatsoberhäuptern oder Regierungsmitgliedern sind wichtig für eine aktive Außenpolitik. Aufgrund ihres Amts oder ihrer Vita sind einige dieser Gäste auch in Deutschland gefährdet und müssen besonders geschützt werden. Diesen Schutz organisiert das BKA in Abstimmung mit den mitgereisten ausländischen Sicherheitskräften (z. B. dem US Secret Service beim Besuch von US-Präsident Barack Obama in Hannover im April 2016).

Aus- und Fortbildung

Um Personenschützer/in beim BKA zu werden, muss man die allgemeine Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst absolvieren. Anschließend erfolgt eine mehrmonatige Spezialausbildung im BKA. Zum Berufsalltag eines Personenschützers gehört kontinuierliches Training in Selbstverteidigung, Schießen, Teamübung etc. Eine hohe physische Fitness ist für diesen Beruf wichtig, damit man für jeden Ernstfall gerüstet ist.

Das Imagevideo der Sicherungsgruppe des BKA

Ausbildung zum Personenschutz im BKA