Bundeskriminalamt (BKA)

Abteilung "Schwere und Organisierte Kriminalität" (SO)

Die Abteilung Schwere und Organisierte Kriminalität (SO) bekämpft die Schwere und international Organisierte Kriminalität in den Deliktsbereichen:

Dies erfolgt in Form von Ermittlungen und Auswertungen, aber auch durch kriminalpolitische unterstützende Beratung bei Gesetzesvorhaben und intensive internationale und nationale Zusammenarbeit (Zentralstellenfunktion).

Strafverfolgung

Gemäß der dem BKA gesetzlich zugewiesenen originären Zuständigkeit (§ 4 BKA-Gesetz) nimmt die Abteilung SO polizeiliche Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung wahr, z. B. in Fällen des international organisierten ungesetzlichen Handels mit Waffen, Munition, Sprengstoffen, Betäubungsmitteln, neuen psychoaktiven Stoffen oder Arzneimitteln und der international organisierten Herstellung und Verbreitung von Falschgeld, die eine Sachaufklärung im Ausland erfordern sowie damit in Zusammenhang begangener Straftaten einschließlich der international organisierten Geldwäsche.

Schwerpunkte eigener Ermittlungsverfahren sind aktuell beispielsweise Straftaten, bei denen das Internet Tatort und Tatmittel ist. Dies betrifft insbesondere die Verbreitung von Kinderpornografie, sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie den illegalen Handel mit Waffen, Rauschgift und Falschgeld.

Ein wichtiger Aspekt ist auch das Aufspüren und die Abschöpfung illegal erlangter Vermögenswerte, um Straftätern die Früchte ihrer Tat zu entziehen.

Zentralstelle, Auswerte- und Lagedienststelle

Neben diesen Ermittlungstätigkeiten erfolgen in der Abteilung SO im Rahmen der Zentralstellenfunktion des BKA auch die Sammlung und Auswertung wichtiger Meldungen über Straftaten und Straftäter. In dieser Rolle sowie als Nationales Zentralbüro für Interpol führen die deliktisch zuständigen Fachreferate der Abteilung den erforderlichen Schriftverkehr mit den zuständigen Stellen im In- und Ausland.

Zudem werden jährlich die aktuellen Erkenntnisse und Entwicklungen in den Deliktsbereichen der Schweren und Organisierten Kriminalität erhoben und in entsprechenden Lageberichten zusammengestellt.

Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK)

Mafia-Gruppierungen, Drogenkartelle, kriminelle Rockergruppierungen oder russische „Diebe im Gesetz“ sind seit Jahrzehnten als klassische OK-Gruppierungen bekannt.

Zusätzlich gibt es Gruppierungen der OK, die sich nicht in solche Kategorien einordnen lassen und dennoch in hohem Maße organisiert, arbeitsteilig und flexibel vorgehen. Auch sie sind in den verschiedensten Phänomenbereichen aktiv. Beispiele wären „Call-Center-Betrug“, Wohnungseinbruchdiebstahl oder Geldautomatensprengungen.

Zur Intensivierung der Bekämpfung der OK wurden in den Jahren 2015/2016 in der Abteilung SO nicht nur ein Auswerte- und Ermittlungsbereich zu priorisierten Feldern der deliktsübergreifenden OK (DOK), sondern auch die "Koordinierungsstelle OK" (KOST OK) eingerichtet. Deren Ziele sind eine realistische Abbildung von OK mit ihren Gefahren für Staat und Gesellschaft und die frühzeitige Identifizierung von Trends. Die "KOST OK" organisiert u.a. die gemeinsame Schwerpunktsetzung von Bund und Ländern bei der Bekämpfung der Schweren und Organisierten Kriminalität und fungiert u.a. als Bindeglied zwischen regionalen/nationalen und europäischen/internationalen Kooperationspartnern.

Es ist vorgesehen, die Koordinierungsstelle OK zu einer institutionalisierten Gemeinsamen Plattform der OK-Bekämpfung (GPOK) weiterzuentwickeln.

Diese Bund-Länder-Plattform soll den mit der OK-Bekämpfung befassten Dienststellen einen flexibilisierten, anlassbezogenen sowie insbesondere operativen Erkenntnisaustausch zu OK-Verfahren, relevanten Themen und Entwicklungen ermöglichen und erhöht hierdurch insbesondere die operative Handlungs- und Reaktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern.

Mit Blick auf die Entwicklungen im Bereich der Organisierten Kriminalität hat die Abteilung SO zudem die Analyse- und Auswertefähigkeiten im Bereich der dekryptierten Täterkommunikation gestärkt.

Die Schwere und Organisierte Kriminalität unterliegt einem ständigen Wandel. Aus diesem Grund müssen die Strafverfolgungsbehörden eng zusammenarbeiten und sich regelmäßig auf sich ändernde Rahmenbedingungen einlassen. Dazu werden auch in den polizeilichen Gremien das Thema OK und deren Bekämpfung regelmäßig beleuchtet und weiterentwickelt.

So werden Polizeien von Bund und Ländern in die Lage versetzt, flexibel und wirkungsorientiert auf neue oder sich zukünftig abzeichnende OK-Phänomene zu reagieren, die für mehrere Länder, national oder international, von Bedeutung sind.

Internationale Zusammenarbeit

Gruppierungen der Schweren und Organisierten Kriminalität sind regelmäßig international vernetzt und tätig. Die Bekämpfung der Schweren und Organisierten Kriminalität erfordert daher eine ausgeprägte internationale Kooperation. Die Zusammenarbeit im europäischen Raum – insbesondere mit Europol – ist dabei von herausragender Bedeutung. Die Abteilung SO beteiligt sich an den meisten Analyseprojekten Europols (AP) und bringt sich auch in bei der „European Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats" (EMPACT) aktiv ein.

Im Zusammenspiel mit Interpol werden eine Reihe von Projekten und Initiativen, u. a. in den Bereichen Rauschgifthandel, Kfz-Kriminalität und OK aktiv begleitet und fachlich sowie personell unterstützt.

Verwaltungsfunktionen

Das BKA ist als eine Waffenbehörde des Bundes zuständig für:

  • Waffenrechtliche Einstufungen (Feststellungsbescheide) gemäß § 2 Absatz 5 WaffG
    Das BKA hat in Zweifelsfällen festzustellen, ob bzw. wie ein Gegenstand oder eine Waffe in die Rechtssphäre des WaffG einzuordnen ist. Das Verfahren erfolgt in Abstimmung mit den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Die hierzu ergangenen Entscheidungen des BKA sind im Geltungsbereich des WaffG allgemein verbindlich. Sie sind im Bundesanzeiger bekannt zu machen.
  • Festlegungen über die Zulässigkeit von Schusswaffen zum sportlichen Schießen gemäß § 6 AWaffV
    Das BKA prüft und legt für halbautomatische Schusswaffen fest, ob diese zum sportlichen Schießen zulässig sind. Die Prüfung orientiert sich einerseits an der technischen Beschaffenheit der Schusswaffe sowie andererseits an den genehmigten Sportordnungen der zugelassenen Schießsportverbände.
  • Ausnahmegenehmigungen für den Umgang mit verbotenen Waffen nach § 40 Absatz 4 WaffG
    Das BKA kann auf Antrag von den Verboten der Anlage 2 Abschnitt 1 allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn die Interessen des Antragstellers auf Grund besonderer Umstände das öffentliche Interesse an der Durchsetzung des Verbotes überwiegen. Ausnahmegenehmigungen zum Erwerb, Besitz und Umgang mit verbotenen Waffen werden durch das BKA nur sehr restriktiv erteilt.