Jedes Jahr zum 01.04. und 01.10. werden die Studierenden der Hochschule des Bundes nach erfolgreichem Studium zu Kriminalkommissarinnen und Kriminalkommissaren ernannt. Zum gleichen Termin beginnen Kriminalkommissaranwärterinnen und Kriminalkommissaranwärter ihr Studium.