Bundeskriminalamt (BKA)

Periodischer Sicherheitsbericht

Am 05. November 2021 haben das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) den Dritten Periodischen Sicherheitsbericht (3. PSB) der Öffentlichkeit vorgestellt und damit eine aktuelle Bestandsaufnahme zur Kriminalitätsentwicklung und Sicherheitslage in Deutschland vorgelegt.

Nach dem Ersten und Zweiten PSB, die 2001 und 2006 erschienen sind, hatten CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode eine Aktualisierung des PSB vereinbart. Hierfür wurde beim Bundeskriminalamt (BKA) und beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eine gemeinsame Geschäftsstelle eingerichtet (Umbenennung der Geschäftsstelle 2022 in „Wissenschaftliche Redaktion PSB“). Die in der Geschäftsstelle tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler holten Beiträge von Behörden und behördennahen Institutionen ein und erstellten auf deren Grundlage und unter Berücksichtigung der kriminologischen Forschung den Bericht in enger Abstimmung mit dem BMI und dem BMJ. Nach einem allgemeinen Teil mit einem Überblick über das Kriminalitätsaufkommen in Deutschland werden die thematisch gesetzten Schwerpunkte „Gewaltkriminalität“, „Grooming, Stalking und Mobbing im digitalen Raum“ sowie das Thema „Rechtsmotivierte Straftaten einschließlich Rechtsterrorismus“ aufbereitet.

Der 3. PSB soll, wie bereits seine Vorgänger, Anstoß zur öffentlichen Diskussion der angesprochenen Themen geben und die sachlich fundierte Diskussion um die besten Lösungsansätze für eine erfolgreiche Kriminalpolitik im Austausch zwischen Politik, Wissenschaft und Gesellschaft fördern.

Erster und Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht (2001/2006)

Der 1. PSB (2001) behandelt den Schwerpunkt „Jugendliche als Opfer und Täter“. Dem 1. PSB liegt darüber hinaus folgender Aufbau zugrunde: Nach einer allgemeinen Darstellung der Kriminalität und ihrer Ursachen werden die Entwicklungen in einzelnen Deliktsbereichen veranschaulicht, darunter die Bereiche der Gewalt- und Eigentumskriminalität, der Organisierten Kriminalität und der Internetkriminalität. Zu diesem Zweck werden Erkenntnisse zur Opferwerdung und Kriminalitätsfurcht, zum Anzeigeverhalten, zur Ermittlungs- und Verurteilungspraxis sowie zur Vollstreckung und Rückfälligkeit zusammengeführt. An diesen deliktsbezogenen Teil des Berichtes schließen sich Ausführungen zur strafrechtlichen Verfolgung von Kriminalität an. Überlegungen und Erkenntnisse zur Kriminalprävention und zur Kriminalitätskontrolle schließen die Darstellung der Kriminalitätslage ab. Das Schlusskapitel bilden die rechts- und kriminalpolitischen Schlussfolgerungen der Bundesregierung.

Der 2. PSB (2006) griff den konzeptionellen Ansatz des 1. PSB auf. Die aktuellen Erkenntnisse aus den amtlichen Datensammlungen, insbesondere der PKS und der Strafrechtspflegestatistiken wurden, bezogen auf die Bundesebene, zusammengefasst, mit den Ergebnissen wissenschaftlicher Untersuchungen zu Erscheinungsformen und Ursachen von Kriminalität verknüpft sowie um Erkenntnisse aus der Opferperspektive ergänzt. Zeitlich konzentrierte sich die Untersuchung auf die Kriminalitätsentwicklung seit 1999. Unterteilt in sieben Kapitel, werden im Bericht verschiedene Deliktsbereiche, Täter- und Opfergruppen sowie die Kriminalitätskontrolle durch Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte untersucht. Das abschließende Kapitel widmet sich der Kriminalprävention.
Im Vergleich zum 1. PSB gibt es kein Schwerpunktthema. Eine besondere Aufmerksamkeit wurde bei der Ausarbeitung auf den Bereich der Sicherheit auf öffentlichen Straßen und Plätzen gelegt. Neu aufgenommen wurde unter diesem Aspekt auch ein Kapitel zur Straßenverkehrsdelinquenz; ferner findet sich ein Abschnitt über die Kriminalität im internationalen Vergleich. Ebenso wurden erstmals das Sicherheitsgefühl und die Kriminalitätsfurcht in Deutschland untersucht und bewertet.

Die Erstellung des 1. PSB und des 2. PSB übernahm ein vom Bundesministerium des Innern und des Bundesministeriums der Justiz eingerichtetes Gremium, dem Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Kriminologie, Soziologie und Psychologie sowie des Bundeskriminalamtes, des Statistischen Bundesamtes und der Kriminologischen Zentralstelle e. V. angehörten. Die Geschäftsstelle war beim BKA angesiedelt.

Kontakt: iz33-psb@bka.bund.de