Das Bundeslagebild „Organisierte Kriminalität“ enthält die aktuellen Erkenntnisse zur Lage und Entwicklung in diesem Bereich in Deutschland und bildet die Ergebnisse polizeilicher Strafverfolgungsaktivitäten ab.
OK zeichnet sich insbesondere durch eine von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung, durch mehr als zwei Personen aus. Diese erfolgt arbeitsteilig und ist auf längere oder unbestimmte Dauer angelegt. Die planmäßige und fortgesetzte Begehung von Straftaten erfolgt unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel und/oder unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft.
Rauschgifthandel/-schmuggel, Kriminalität i.Z.m. dem Wirtschaftsleben und Eigentumskriminalität bilden phänomenologische Schwerpunkte. Die hohe Anzahl der OK-Verfahren mit Bezügen ins Ausland verdeutlicht die Internationalität von OK. Möglichkeiten kryptierter Telekommunikation werden insbesondere durch international agierende Straftäter intensiv für die Planung und Durchführung von z.T. schwersten Straftaten genutzt.