Bundeskriminalamt (BKA)

Datenbestand und Nutzung der Antiterrordatei (ATD) und der Rechtsextremismus-Datei (RED)

Antiterrordatei (ATD)

In der Antiterrordatei (ATD) werden seit 2007 Erkenntnisse von Polizeien und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder aus dem Bereich des internationalen Terrorismus vernetzt.

Beteiligte Behörden

  • Bundeskriminalamt,
  • Bundespolizei,
  • Bundesamt für Verfassungsschutz,
  • Bundesnachrichtendienst,
  • Militärischer Abschirmdienst,
  • Zollkriminalamt,
  • 16 Landeskriminalämter,
  • 16 Landesämter für Verfassungsschutz

Rechtsextremismusdatei (RED)

In der Rechtsextremismusdatei (RED) werden seit 2012 Daten zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus gespeichert.

Beteiligte Behörden

  • Bundeskriminalamt,
  • Bundespolizei,
  • Bundesamt für Verfassungsschutz,
  • Militärischer Abschirmdienst,
  • 16 Landeskriminalämter,
  • 16 Landesämter für Verfassungsschutz

Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 24.04.2013 und der daraus resultierenden Gesetzesänderung vom 18.12.2014 ist das Bundeskriminalamt gesetzlich dazu verpflichtet, dem Deutschen Bundestag alle drei Jahre, erstmalig zum 01.08.2017, über den Datenbestand und die Nutzung der Antiterrordatei (ATD) und der Rechtsextremismus-Datei (RED) zu berichten. Zeitgleich wird der Bericht auf der Webseite des BKA veröffentlicht.