Profil

Schutzaufgaben

Dem Bundeskriminalamt ist die gesetzliche Aufgabe zugewiesen, den Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes zu gewährleisten.

Dieser Auftrag, der von der Abteilung SG mit Sitz in Berlin wahrgenommen wird, umfasst sowohl den Personenschutz für den Bundespräsidenten, Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates, des Bundesverfassungsgerichts und der Bundesregierung sowie – in besonderen Fällen – ihrer ausländischen Gäste, als auch den Innenschutz ihrer Dienst- und Wohnsitze.

Das Aufgabenspektrum ist breit gefächert und umfasst u. a. den anlassbezogenen oder ständigen Personenschutz, die Feststellung und Überwachung von Gefährdungsbrennpunkten, die Wegstrecken- und Luftaufklärung oder die Beratung bei der technischen Sicherung von Wohn- oder Dienstgebäuden.

Das Bundeskriminalamt entsendet auf Antrag des Auswärtigen Amtes und auf Weisung des Bundesministeriums des Innern Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte des Bundes und der Länder an deutsche Auslandsvertretungen, die den Personenschutz der als gefährdet eingestuften Repräsentantinnen und Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland gewährleisten.

Der Einsatz moderner technischer Mittel wie z. B. sondergeschützter Kraftfahrzeuge, waffentechnischer Ausrüstung oder einer speziellen Kommunikations- und Nachrichtentechnik sind für die Aufgabenbewältigung unverzichtbar.

Bei der Durchführung der erforderlichen Maßnahmen arbeitet die Sicherungsgruppe eng mit den Polizeibehörden der Länder, der Bundespolizei, dem Polizei- und Sicherungsdienst des Deutschen Bundestages sowie ausländischen Sicherheitsbehörden zusammen.

Schutz von Mitgliedern und Gästen der Verfassungsorgane

Personenschutz für den Bundespräsidenten, für den Kanzler oder für Bundesminister, Begleitung von Staatsgästen bei Empfängen in der Bundeshauptstadt: Die Sicherungsgruppe (SG) ist nicht selten der sichtbarste Teil des Bundeskriminalamtes.

Für den Schutz der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes ist das BKA zuständig. Ob Bundespräsident, Bundesregierung, Bundestag oder Bundesverfassungsgericht: In allen diesen Bereichen muss das BKA für die persönliche Sicherheit sorgen.

Zahlreiche Staatsoberhäupter und Ehrengäste des Auslandes haben sich schon der legendären BKA-Abteilung anvertraut, die als "Sicherungsgruppe Bonn" den Grundstock für die Ermittlungs- und Fahndungseinheiten des Bundeskriminalamtes bildete.

Speziell ausgesuchte und trainierte Kriminalbeamtinnen und -beamte, mit besonderer Ausrüstung und Sonderfahrzeugen, sorgen dafür, dass Leib und Leben der Schutzpersonen nicht gefährdet sind. Sitz der SG ist inzwischen Berlin.

Zeugenschutz

Soweit das BKA als Strafverfolgungsbehörde zuständig ist, übernimmt es auch die Verantwortung für den Schutz bedeutsamer Zeugen. Das BKA sorgt dafür, dass Gefahren von den Zeugen, aber auch von ihren Angehörigen oder ihnen nahe stehenden Personen abgewendet werden. Damit soll die Aussagebereitschaft der Zeugen erhalten und das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege gefördert werden. Das BKA steht zur Erfüllung dieser Aufgabe in engem Kontakt mit den Koordinationsstellen Zeugenschutz in den Bundesländern. Es koordiniert darüber hinaus auch die Zusammenarbeit mit ausländischen Polizeidienststellen auf diesem Gebiet.

zurück  
© 2009 Bundeskriminalamt Wiesbaden | Impressum
Sämtliche Daten sowie alle Teile der Dokumentation unterliegen dem Urheberrecht. Alle Rechte sind geschützt. Jegliche Vervielfältigung oder Verbreitung, ganz oder teilweise, bedarf der vorherigen Zustimmung. Der Nachdruck von Pressemitteilungen ist mit Quellenangabe gestattet. Herausgeber: Bundeskriminalamt, 65173 Wiesbaden