Schutzaufgaben
Dem Bundeskriminalamt ist die gesetzliche Aufgabe
zugewiesen, den Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes
zu gewährleisten.
Dieser Auftrag, der von der Abteilung SG mit Sitz in Berlin
wahrgenommen wird, umfasst sowohl den Personenschutz für den Bundespräsidenten,
Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates, des Bundesverfassungsgerichts
und der Bundesregierung sowie – in besonderen Fällen – ihrer ausländischen
Gäste, als auch den Innenschutz ihrer Dienst- und Wohnsitze.
Das Aufgabenspektrum ist breit gefächert und umfasst u. a.
den anlassbezogenen oder ständigen Personenschutz, die Feststellung und
Überwachung von Gefährdungsbrennpunkten, die Wegstrecken- und Luftaufklärung
oder die Beratung bei der technischen Sicherung von Wohn- oder
Dienstgebäuden.
Das Bundeskriminalamt entsendet auf Antrag des Auswärtigen
Amtes und auf Weisung des Bundesministeriums des Innern
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte des Bundes und der Länder an deutsche
Auslandsvertretungen, die den Personenschutz der als gefährdet eingestuften
Repräsentantinnen und Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland
gewährleisten.
Der Einsatz moderner technischer Mittel wie z. B.
sondergeschützter Kraftfahrzeuge, waffentechnischer Ausrüstung oder einer
speziellen Kommunikations- und Nachrichtentechnik sind für die
Aufgabenbewältigung unverzichtbar.
Bei der Durchführung der erforderlichen Maßnahmen
arbeitet die Sicherungsgruppe eng mit den Polizeibehörden der Länder, der
Bundespolizei, dem Polizei- und Sicherungsdienst des Deutschen Bundestages
sowie ausländischen Sicherheitsbehörden zusammen.
Schutz von Mitgliedern und Gästen der
Verfassungsorgane
Personenschutz für den Bundespräsidenten, für den
Kanzler oder für Bundesminister, Begleitung von Staatsgästen bei Empfängen in
der Bundeshauptstadt: Die Sicherungsgruppe (SG) ist nicht selten der sichtbarste
Teil des Bundeskriminalamtes.
Für den Schutz der Mitglieder der Verfassungsorgane
des Bundes ist das BKA zuständig. Ob Bundespräsident, Bundesregierung, Bundestag
oder Bundesverfassungsgericht: In allen diesen Bereichen muss das BKA für die
persönliche Sicherheit sorgen.
Zahlreiche Staatsoberhäupter und Ehrengäste des
Auslandes haben sich schon der legendären BKA-Abteilung anvertraut, die als
"Sicherungsgruppe Bonn" den Grundstock für die Ermittlungs- und
Fahndungseinheiten des Bundeskriminalamtes bildete.
Speziell ausgesuchte und trainierte Kriminalbeamtinnen
und -beamte, mit besonderer Ausrüstung und Sonderfahrzeugen, sorgen dafür, dass
Leib und Leben der Schutzpersonen nicht gefährdet sind. Sitz der SG ist
inzwischen Berlin.
Zeugenschutz
Soweit das BKA als Strafverfolgungsbehörde zuständig ist,
übernimmt es auch die Verantwortung für den Schutz bedeutsamer Zeugen. Das BKA
sorgt dafür, dass Gefahren von den Zeugen, aber auch von ihren Angehörigen oder
ihnen nahe stehenden Personen abgewendet werden. Damit soll die
Aussagebereitschaft der Zeugen erhalten und das Vertrauen in die
Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege gefördert werden. Das BKA steht zur
Erfüllung dieser Aufgabe in engem Kontakt mit den Koordinationsstellen
Zeugenschutz in den Bundesländern. Es koordiniert darüber hinaus auch die
Zusammenarbeit mit ausländischen Polizeidienststellen auf diesem Gebiet.
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