Zentralstelle
Das Bundeskriminalamt ist rund um die Uhr einsatzbereit. Sein Taktisches Lagezentrum, der Kriminaldauerdienst, sorgt dafür, dass sich das BKA zeitnah in Ermittlungen, Fahndungen und den internationalen Dienstverkehr einschalten kann.
Alle wichtigen Meldungen über Straftaten und Straftäter, die nicht nur lokalen oder regionalen Charakter haben, werden dem BKA übermittelt und hier ausgewertet. Die Länderdienststellen werden vom BKA unmittelbar informiert, wenn für sie relevante Informationen eingehen oder Zusammenhänge festgestellt werden.
Die im BKA eingehenden Daten werden in elektronischen Systemen gespeichert. Der Datenschutz schreibt hierbei genaue Regelungen vor, deren Einhaltung vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz regelmäßig überprüft wird.
Im Bundeskriminalamt steht der zentrale Fahndungscomputer der deutschen Polizei. Ob Funkstreife vor Ort oder Grenzkontrolle an einem deutschen Flughafen: Eine Anfrage an INPOL, das Fahndungssystem der deutschen Polizei, gibt verlässliche Antwort. Wer wird gesucht? Wonach wird gefahndet? Besteht ein Haftbefehl? Fahndet das Ausland? Liegen zu einer Person erkennungsdienstliche Unterlagen vor? Ist der bei der Polizeikontrolle überprüfte Pkw gestohlen?
Falsche Personalpapiere oder der angebliche Verlust des Passes: Fingerabdrücke oder ein Lichtbild eines Verdächtigen, auf dem elektronischen Weg an das Bundeskriminalamt übermittelt und dort überprüft, geben rasch Auskunft über die wahre Identität der Person.
Zu den Zentralstellenaufgaben des BKA zählt auch der Betrieb von erkennungsdienstlichen und kriminaltechnischen Einrichtungen und Sammlungen.
Die Labors des BKA sind auf dem neuesten technischen Stand der Wissenschaft. Ob physikalische, chemische oder biologische Verfahren, ob Tatwerkzeugspuren, Schusswaffenvergleiche oder Analysen von Stimme und Sprache: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKA sind mit allen modernen Ermittlungsmethoden vertraut. Das weltweit einzige Vergleichs-Rasterelektronenmikroskop steht in den Wiesbadener Laboren. Hier können selbst kleinste Tatortspuren beweissicher ermittelt werden.
Untersuchungsmethoden und -verfahren, wie etwa die DNA-Analyse, werden ständig verfeinert und weiterentwickelt. Das BKA erstellt auf Ersuchen auch erkennungsdienstliche und kriminaltechnische Gutachten für Polizei und Justiz.
Bei der kriminalistisch-kriminologischen und der kriminaltechnischen Forschung nimmt das BKA eine Führungsrolle ein. Auch polizeiliche Methoden und Arbeitsweisen der Kriminalitätsbekämpfung werden hier erforscht und entwickelt. Das BKA erstellt kriminalpolizeiliche Analysen und Statistiken, insbesondere die Polizeiliche Kriminalstatistik für Deutschland, und es führt kriminalpolizeiliche Spezialausbildungen für eigene Kräfte und für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Behörden durch.
Hoch qualifizierte Spezialisten des BKA können unverzüglich an Tatorte im In- und Ausland entsandt werden: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit weltweiter Erfahrung bei Sprengstoff- und Brandermittlung, in der Tatortarbeit sowie der Personenidentifizierung kommen zum Einsatz.
Selbst für die Folgen der größten Katastrophenfälle in aller Welt ist das Bundeskriminalamt gerüstet. Die Identifizierungskommission (IDKO) wird in allen Erdteilen, beispielsweise bei Flugzeugabstürzen, schweren Verkehrsunglücken oder Naturkatastrophen wie der Flutkatastrophe in Südostasien, zur Identifizierung der Opfer eingesetzt.
Informationssammlung, -auswertung und -steuerung
Für eine effiziente polizeiliche Zusammenarbeit ist es notwendig, die bei den Polizeidienststellen des Bundes und der Länder anfallenden Informationen zentral zu sammeln und auszuwerten.
Ziel ist es, insbesondere auf dem Gebiet der überregionalen organisierten Kriminalität und anderen gefährlichen Kriminalitätsformen Zusammenhänge von Tätern und Taten festzustellen und kriminelle Strukturen und Potenziale zu entdecken. Auf dieser Grundlage werden Ermittlungsansätze gewonnen sowie Bekämpfungskonzepte erarbeitet und den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt.
Die elektronische Datenverarbeitung stellt hierbei ein unverzichtbares Instrument der Kriminalitätsbekämpfung dar. Nur so ist es möglich, große Mengen von Personen- und Sachdaten zu speichern, miteinander abzugleichen und zu analysieren.
Die Feststellung, ob von einer Person Akten, Fingerabdrücke oder sonstige Unterlagen vorliegen, kann im Bundeskriminalamt mithilfe der elektronischen Datenverarbeitung in Sekunden getroffen werden. Basis der Informationssammlung stellen die Kriminalakten dar.
Diese sind auch heute noch ein unverzichtbares Arbeitsmittel der Polizei. Mit ihrer Hilfe kann der kriminelle Werdegang eines Straftäters nachvollzogen
werden. Und hieraus können sich wichtige Anhaltspunkte für polizeiliche Maßnahmen ergeben, wenn der Betreffende erneut als Tatverdächtiger in Erscheinung tritt oder Straftaten mit vorerst noch unbekannten Tätern auf die mögliche Beteiligung bereits bekannter Verdächtiger zu überprüfen sind.
In der Kriminalaktensammlung des Bundeskriminalamtes sind ca. 3.620.000 Personalien von Tätern, die schwere oder überregional bedeutsame Straftaten begangen haben, registriert. Rund 330.000 der Kriminalakten stehen digital zur Verfügung. Im Jahr 2007 wurden ca. 320.000 Kriminalakten neu angelegt. Eine automatische Terminüberwachung sorgt dafür, dass die Daten gemäß den festgelegten Löschungsfristen ausgesondert werden. Damit ist die Aktualisierung ebenso gewährleistet wie die konsequente Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Elektronische Fahndungs- und Informationssysteme
Das beim Bundeskriminalamt betriebene elektronische Informationssystem der Polizei (INPOL) ist für Fahndungs- und Ermittlungsarbeiten unentbehrlich. Daten der von deutschen Polizei- oder Justizbehörden gesuchten Personen stehen bereits wenige Sekunden nach der Erfassung allen angeschlossenen Behörden zur Verfügung. Zugriff auf das System haben neben dem Bundeskriminalamt die Landespolizeidienststellen, die Bundespolizei und die Zollbehörden. Kernstücke sind die Personen- und Sachfahndungsdateien.
Eine Überprüfung der Fahndungsnotierungen hinsichtlich datenschutzrechtlicher Löschungsfristen erfolgt automatisch.
In der INPOL-Personenfahndungsdatei sind mit Stand 07/2007 etwa
580.000 Festnahmeersuchen, davon
393.000 Ausweisungsverfügungen/ Abschiebungen von Ausländern sowie
177.000 Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung registriert.
In der INPOL-Sachfahndungsdatei sind etwa 10.500.000 Gegenstände erfasst, die wegen eines möglichen
Zusammenhangs mit Straftaten gesucht werden.
In der Sachfahndung enthalten sind u. a. etwa
169.000 PKW ,
35.500 LKW, einschließlich Anhänger,
107.000 Mopeds und Mofas, Kräder,
810.000 Fahrräder,
4.643.000 Ausweispapiere, Führerscheine usw.
228.000 Schusswaffen.
Für die Fahndung innerhalb der Vertragsstaaten des Schengener Durchführungsübereinkommens
(SDÜ) steht ein weiteres computergestütztes Erfassungs- und Abfragesystem zur Personen-
und Sachfahndung - das Schengener Informationssystem (SIS) - zur Verfügung. Die Einrichtung des
SIS ist eine wichtige Ausgleichsmaßnahme für den Abbau der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der
Vertragsstaaten des SDÜ. Die SIRENE (Supplementary Information Request at the National Entry) im Bundeskriminalamt ist die nationale Zentralstelle für den Informationsaustausch im
Zusammenhang mit einer Fahndung im SIS.
Die Fahndungen können von fast allen 200.000 Terminals
der Polizei-, Grenzschutz- und Zollbehörden innerhalb von Sekunden abgefragt werden.
Derzeit sind dem SIS Deutschland, Frankreich, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Spanien, Portugal, Italien, Österreich,
Griechenland, Schweden, Finnland, Dänemark sowie die assoziierten Staaten Norwegen und Island angeschlossen.
Fahndungen nach Personen oder Sachen werden durch die jeweils ausschreibenden Vertragsstaaten erfasst und über eine Zentrale in Straßburg an alle nationale Stellen verteilt.
Das System unterstützt die Fahndung nach
- Personen, die zur Auslieferung bzw. Überstellung in Schengen-Staaten gesucht werden,
- Personen, die zur Einreiseverweigerung bzw. zur Abschiebung in den Schengen-Staaten ausgeschrieben sind,
- Personen, die zur Aufenthaltsermittlung, Ingewahrsamnahme oder zur polizeilichen Beobachtung ausgeschrieben werden,
- Sachen innerhalb der Fahndungskategorien (Fahrzeuge über 50 ccm und Anhänger über 750 kg, ausgefüllte Identitätspapiere,
Blanko-Dokumente, Waffen, Banknoten).
Mit Beginn des Jahres 2007 umfasste das SIS ein Datenvolumen von ca. 17.616.000 Fahndungen. Diese teilen sich auf in etwa
16.409.000 Sachfahndungen und 1.207.000 Personenfahndungen. Deutschland stellt dabei ca. ein
Fünftel des gesamten Fahndungsbestandes.
Erkennungsdienst
Das Bundeskriminalamt unterhält zentrale erkennungsdienstliche Einrichtungen und Sammlungen. Diese dienen u. a.
- der Identifizierung von Personen,
- der Identifizierung unbekannter Toter,
- der Feststellung von Tatzusammenhängen,
- der Durchführung von Personenfeststellungsverfahren und
- der Erstellung von Gutachten für Polizei- und Justizbehörden.
Die Identifizierung von Personen kann u. a. durch den Vergleich von Fingerabdrücken, Lichtbildern, Stimm- oder
DNA-Analysen erfolgen.
Zur Identifizierung ist der Fingerabdruck als ein unveränderliches, einmaliges individuelles
Merkmal für die kriminalistische Arbeit besonders interessant. Das BKA erhält von allen in Deutschland bei
erkennungsdienstlichen Maßnahmen angefertigten Fingerabdruckblättern eine Ausfertigung. Die Fingerabdrücke
werden über Scanner in das Automatisierte Fingerabdruckidentifizierungs-System (AFIS)
eingelesen und mit Fingerspuren abgeglichen, die z. B. von Unbekannten an Tatorten hinterlassen worden sind.
Tatverdächtige können so schnell identifiziert, Unschuldige entlastet oder Tatzusammenhänge aufgedeckt werden.
Im Bundeskriminalamt sind zurzeit Fingerabdruckblätter von über 3.200.000
Personen erfasst.
Aufgrund dieses Bestandes konnte das BKA im Jahre 2007 bei etwa 42 % der vom Erkennungsdienst bearbeiteten Vorgänge Fingerabdrücke bestimmten Personen zuordnen.
Durchschnittlich werden dem Bundeskriminalamt im Verlauf eines Monats rund 27.000 Fingerabdruckblätter zur Auswertung übersandt. Gleichzeitig werden die Bestände gemäß
datenschutzrechtlicher Bestimmungen regelmäßig bereinigt. Nach dem Ablauf bestimmter Fristen werden die Fingerabdruckblätter
ausgesondert. Im Jahr 2007 waren dies etwa 374.000 Fingerabdruckblätter.
Seit Anfang 2006 ist es möglich, Personenidentifizierungen an Hand von Fingerabdrücken nicht nur von der Telebild- bzw. Livescanstation aus, sondern auch vom Streifenwagen mit Fast-ID durchzuführen. Hinter ID verbirgt sich ein mobiler Einzelfingerscanner mit dem zwei oder mehrere Fingerabdrücke aufgenommen und im AFIS-Gesamtbestand recherchiert werden können. Antwort-Zeit-Verhalten beträgt bei einem Treffer zwischen 3 und 5 Minuten, bei einem Nichttreffer ca. 1 - 3 Minuten. Seit Ende 2006 wird Fast-ID im Wirkbetrieb von Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Nordrhein-Westfalen und der Bundespolizei genutzt.
Im Rahmen der internationalen Rechtshilfe wurden dem BKA in 2007 darüber hinaus rund 5.300 Fingerabdruckblätter aus dem Ausland zur Auswertung übersandt.
Zu einer „erkennungsdienstlichen Behandlung“ gehört nicht nur die Abnahme von Fingerabdrücken, sondern auch die Fertigung von Lichtbildern und Beschreibungen der Person. Seit Mitte 2003 werden die Lichtbilder bundesweit nur noch digital aufgenommen und zentral beim Bundeskriminalamt gespeichert. Die Zentrale Lichtbildsammlung (ZLS) des BKA verfügt über ca. 5,5 Mio. Lichtbilder von 3,3 Mio. verschiedenen Personen. Von 1,9 Personen sind die Lichtbilder bereits digital gespeichert. Zu 1,4 Mio. Personen liegen die noch in der konventionellen ZLS.
Ende 2004 wurde mit dem Aufbau des digitalen, zentralen Personenbeschreibungsbestandes in INPOL begonnen und seitdem weitergeführt. Bisher sind ca. 1,6 Mio. Personenbeschreibungen (Stand 31.03.2007) elektronisch gespeichert. Durch den direkten Zugriff auf die INPOL-Daten stehen allen inländischen Polizeidienststellen für ihre vielfältige Aufgabenerfüllung die Lichtbilder sowie Personenbeschreibungen sofort und aktuell zur Verfügung. Mit INTERPOL- sowie SIRENE-Dienststellen tauscht das BKA jährlich über 40.000 Lichtbilder/Personenbeschreibungen für Fahndungen, zur Aufklärung bzw. Verhütung von Straftaten etc. aus.
Beim Bundeskriminalamt ist seit 1998 eine zentrale DNA-Analyse-Datei als wichtiges Hilfsmittel zur schnellen und sicheren
Identifizierung von Wiederholungstätern eingerichtet, die Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen haben.
Bei Tatortspuren unbekannter Täter können nach der Analyse von hierbei gesicherten Körperzellen mithilfe
dieser Datei Tatzusammenhänge hergestellt werden. Die Datei wird nur mit solchen Daten gespeist, die nach
strengen gesetzlichen Vorgaben von Beschuldigten, Verurteilten und aus Tatortspuren erhoben worden sind. Für die Analyse wird nur
der uncodierte Teil der DNA herangezogen, der zur Identifizierung ausreichend ist. Die von Vergleichsproben werden
anschließend vernichtet.
Mit Ende des Jahres 2007 waren in der DNA-Analyse-Datei ca. 650.000 Datensätze gespeichert, davon ca. 19 % Tatortspuren noch unbekannter Spurenleger.
Die Aufklärungsquote lag Ende 2007 bei 29,8 %, d. h. etwa jede 3. eingestellte Spur führte zu einem Täter.
Im Rahmen der "Personenfeststellung" werden mit erkennungsdienstlichen Mitteln die "rechtmäßigen" Personalien
einer Person ermittelt. Das ist von Bedeutung, weil z. B. die Vorstrafen im Bundeszentralregister über Personalien
erschlossen werden. Auch kommt es immer häufiger vor, dass sich Kriminelle fremder Personalien bedienen und hierdurch
unbescholtene Bürger einem Tatverdacht ausgesetzt werden.
as Bundeskriminalamt stellte im Jahr 2007 bei mehr als 1.100 Ausländern, die in Deutschland erkennungsdienstlich behandelt wurden, in Zusammenarbeit mit ausländischen Polizeidienststellen durch Nachweis von Geburtsurkunden und Anerkennungszeugen die rechtmäßigen Personalien fest.
Wissenschaftliche Kriminaltechnik
Die Aufklärung von Straftaten und die Beweisführung werden durch Erkenntnisse aus Naturwissenschaft und Technik wesentlich erleichtert – oder vielfach überhaupt erst möglich. Durch erfolgreiche Forschung und mit Hilfe moderner wissenschaftlicher Geräte und Methoden werden Spuren gefunden und ausgewertet, die als objektiver Sachbeweis verlässlicher sein können als Zeugenaussagen oder Geständnisse. Die Abteilung „Kriminaltechnisches Institut“ im BKA verfügt über die erforderlichen technischen und naturwissenschaftlichen Einrichtungen, um – auf Anforderungen von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten – kriminaltechnische Gutachten erstellen und in Strafverfahren vertreten zu können.
Die Arbeit im Institut ist stark geprägt von Forschungsthemen, sei es, um Methoden zu verbessern, den Beweiswert zu erhöhen oder um innovative Antworten auf neue kriminalistische Herausforderungen zu finden. Das BKA erfüllt damit seine Zentralstellen- und Koordinierungsfunktion: Es arbeitet eng mit den Landeskriminalämtern sowie mit kriminaltechnischen Instituten im Ausland zusammen. Auf europäischer Ebene hat sich insbesondere die Zusammenarbeit im Rahmen des 1993 gegründeten Netzwerks europäischer Kriminaltechniken (ENFSI) als wertvoll erwiesen. ENFSI ist ein Verbund der etwa 50 wichtigsten kriminaltechnischen Institute in Europa.
Die Zentralstellenfunktion des BKA dokumentiert sich zudem in den vorwiegend materialbezogenen Sammlungen und Expertensystemen. Beispiele wie etwa die Tatmunitionssammlung, das Informationssystem Urkunden (ISU) oder die europäische Autolackdatenbank „European Collection of Automotive Paints“ (EUCAP) unterstreichen in anschaulicher Weise die Leistungsfähigkeit der Kriminaltechnik. So lassen sich große Mengen analytischer und materialwissenschaftlicher Information mit langjährigem Erfahrungswissen verknüpfen, um schneller und treffsicherer kriminalistische Fragestellungen zu beantworten.
Mit Hilfe von ISU werden die bei den verschiedenen Strafverfolgungsbehörden vorliegenden urkundenrelevanten Sammlungen in einem datenbankbasierten Verbundsystem zusammengeführt. Mit seiner Hilfe können echte und gefälschte Urkundenmaterialien (Ausweisdokumente, Führerscheine, Stempel, etc.) erfasst und ausgewertet werden.
EUCAP dient der Zuordnung der nach Unfallfluchtdelikten am Unfallort vorgefundenen Lacksplitter zu relevanten Automarken, Modellen sowie Baujahren. Mögliche am Unfall beteiligte Fahrzeuge können mittels Lackvergleichsuntersuchungen überprüft werden. Über ein Netzwerk der europäischen, US-amerikanischen, kanadischen und japanischen Kriminaltechnik erfolgt ein internationaler Informationsaustausch. Die beteiligten Kriminaltechniker weltweit leisten durch Bereitstellung von Analysedaten zu Beschichtungsmaterialien ihren Beitrag für den Ausbau und die ständige Aktualisierung dieser Sammlung.
Die Munitionssammlung, die zur Zeit ca. 5.000 Hülsen und ca. 5.000 Geschosse enthält, dient dem Erkennen von Tatzusammenhängen und der Identifizierung von Tatwaffen. Bei sichergestellter verschossener Munition geht es um die Frage, ob die Tatwaffe bereits bei früheren Delikten verwandt wurde, daher sucht man bei der Tatmunitionsuntersuchung nach Individualspuren, quasi dem „Fingerabdruck“ der Waffe. Aus sichergestellten Waffen gewinnt man sogenannte Vergleichsmunition und vergleicht diese mit der Sammlung.
In den insgesamt 20 Fachbereichen, die überwiegend auf bestimmte Spurentypen wie Waffen und Munitionsteile, verfälschte Urkunden, Körperflüssigkeiten wie Blut und Speichel, Einbruchspuren oder auf relevante Materialien wie Rauschgifte oder Explosivstoffe hin spezialisiert sind, werden jedes Jahr etwa 10.000 Aufträge erledigt und daraus hervorgehende Gutachten gegebenenfalls vor Gericht vertreten. Der überwiegende Anteil der Anträge wird mit Hilfe von Sammlungsabgleichen (vor allem im Rahmen des Schusswaffenerkennungsdienstes) erledigt. Etwa 10 % der Untersuchungsaufträge erfordern fachübergreifende und äußerst aufwändige, zuweilen besonders komplexe Begutachtungen in den Fachbereichen des Kriminaltechnischen Instituts. In besonderen Fällen werden auch Gutachten für Polizeidienststellen und Gerichte anderer Staaten in der ganzen Welt erstattet.
Mit den Erfahrungen der kriminaltechnischen Sachverständigen haben auch ermittlungsbegleitende und präventionsgeprägte Arbeitsfelder einen festen Platz im Kriminaltechnischen Institut eingenommen, so zum Beispiel die Beratungstätigkeiten zur Fälschungssicherheit von Ausweisdokumenten. Kriminaltechniker sind mittlerweile geschätzte Partner bei der (Weiter)Entwicklung internationaler Reisedokumente und Zugangssysteme, die in Zukunft verstärkt biometrische Merkmale nutzen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kriminaltechnischen Instituts schulen zudem Polizeiangehörige des In- und Auslandes und unterrichten in Speziallehrgängen für Ermittlungsbeamte. Auch kriminaltechnische Ausstattungs- und Ausbildungshilfen für ausländische Strafverfolgungsbehörden haben eine lange Tradition. Die Nachfrage hat in den letzten Jahren spürbar zugenommen, so dass Institutsangehörige immer häufiger als Berater unterwegs sind.
Einmalig ist die wissenschaftliche Vielfalt des Instituts. Etwa 300 Experten mit mehr als 60 verschiedenen Berufsbildern arbeiten interdisziplinär unter einem Dach zusammen; vom Büchsenmacher bis zur Linguistin, vom Chemotechniker und Biologen bis zur Mathematikerin.
Kriminalstrategie
Das BKA beobachtet die Entwicklung der Kriminalität, erstellt kriminalpolizeiliche Analysen und
Statistiken und entwickelt polizeiliche Methoden und Arbeitsweisen der Verbrechensbekämpfung.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für die Bundesrepublik Deutschland wird vom BKA erstellt und elektronisch sowie in Buchform veröffentlicht.
Die PKS enthält die der Polizei bekannt gewordenen rechtswidrigen (Straf-)Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, die ermittelten Tatverdächtigen und eine Reihe weiterer Angaben zu Fällen, Opfern oder Tatverdächtigen. Nicht enthalten sind in der PKS Ordnungswidrigkeiten, Staatsschutz- und Verkehrsdelikte. In der PKS für die Bundesrepublik Deutschland werden die von den 16 Landeskriminalämtern und der Bundespolizei gelieferten Daten tabellarisch und grafisch aufbereitet und kommentiert. Aktuelle Erkenntnisse zu dem Umfang der polizeilich bekannt gewordenen Kriminalität, der Fallentwicklung, der Aufklärungsquote u. ä. sind den PKS-Jahrbüchern bzw. dem Kurzbericht der Innenminister-Konferenz (IMK) zu entnehmen.
Vielfältige kriminalistisch-kriminologische Forschungsprojekte des BKA
befassen sich mit aktuellen oder grundsätzlichen polizeilichen Problemstellungen. Die Ergebnisse werden publiziert und den Polizeidienststellen bzw. den polizeilichen Aus- und Fortbildungsstätten, aber auch der interessierten Öffentlichkeit, zugänglich gemacht.
Daneben ist die wissenschaftliche Beratung und Unterstützung der Polizeibehörden des Bundes und der Länder in konkreten, bedeutsamen kriminalstrategischen Fragestellungen von besonderer Bedeutung. So werden in ständiger, interdisziplinärer Projektarbeit Themen analysiert, die Einfluss auf die zukünftige polizeiliche Arbeit haben könnten. Ziel ist es, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und Lösungsansätze für Reaktionen aufzuzeigen. Das BKA unterstützt die sachbearbeitenden Polizeidienststellen aber auch konkret bei der Aufklärung schwerer Straftaten, etwa durch die Erstellung von Fallanalysen und Täterprofilen.
Die Beobachtung der Entwicklungen auf dem Gebiet der Kriminalprävention im In- und Ausland sowie die
Umsetzung neuer Erkenntnisse gehören ebenso in den Aufgabenzuschnitt wie die Anfertigung von Gutachten und
Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen oder allgemeinen polizeirelevanten Rechtsfragen. Die Einrichtung einer
Rechtstatsachensammelstelle dient dem Ziel, durch Sammlung, Auswertung und Berichterstattung dem Gesetzgeber eine Basis
für rechtspolitische Entscheidungen zu liefern und die Wirkung vorhandener Gesetze bewerten zu können.
Technologien
Technik bestimmt unsere Gesellschaft. Nicht nur in Wirtschaft und Industrie werden immer komplexere
Verfahren zur Kommunikation, Produktion und Verwaltung eingesetzt, auch der Alltag jedes Einzelnen wird von
hochtechnisierten Produkten und Dienstleistungen begleitet. So bedient sich der durchschnittliche Bürger der
Industrienationen Tag für Tag der Leistung von 20 Mikroprozessoren und nutzt drei verschiedene
Kommunikationsmedien.
Doch so wie der technische Fortschritt unser Leben vielfältig beeinflusst, spiegelt er sich auch in
den mannigfaltigen Erscheinungsformen der Kriminalität wieder.
Kriminalität missbraucht Technik
- als direktes Angriffsziel (z.B. Computersabotage),
- als direktes Tatwerkzeug (z.B. Fälschung von Telefonkarten),
- als Unterstützung im Rahmen der Planung und Tatbegehung (z.B. PC, Mobilfunk, E-Mail).
Andererseits eröffnet die Nutzung moderner Technologien der Polizei nicht nur die Chance,
adäquat auf diese Herausforderungen zu reagieren, sondern stellt auch ein breitgefächertes Spektrum an Instrumenten zur
Prävention und Strafverfolgung zur Verfügung.
Technologie im Dienste der Polizei bedeutet
Aufgabe der Gruppe "Technologien" des Bundeskriminalamtes ist es, das Spannungsfeld zwischen
Kriminalität und Technik auszuloten und das Potential neuer Technologien für eine effektive Kriminalitätsvorbeugung und
Strafverfolgung zu erschließen.
Über 60 Kriminalbeamte, Techniker, Ingenieure und Wissenschaftler der unterschiedlichsten
Fachrichtungen arbeiten in der Gruppe "Technologien" daran, die Herausforderungen, die eine technisierte Gesellschaft an
die Verbrechensbekämpfung stellt, zu beantworten und die moderne Technik für die Polizei verfügbar zu machen.
Dies geschieht durch:
- Beobachtung und Analyse der neuesten technischen Entwicklungen auf allen kriminalistisch bedeutsamen Gebieten,
- Entwicklung von Methoden und Werkzeugen zur Beweissicherung,
- Umsetzung technischer Neuheiten für die Nutzung durch die Polizei,
- Durchführung eigener Forschungs- und Entwicklungsprojekte,
- Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Polizeidienststellen.
- Die Gruppe "Technologien" des BKA
Kriminalpolizeiliche Aus- und Fortbildung
Internet-Kriminalität
Weltweite elektronische Vernetzung der Täter, Kinderpornografie im Internet, Betrügereien per
Homepage oder Kommunikation von Banden im World Wide Web: Die Täter nutzen die neuesten technischen Möglichkeiten. Doch
damit die Entwicklung nicht nur auf der falschen Seite Fortschritte macht, wurden im Bundeskriminalamt schon
frühzeitig Einheiten aufgebaut, die im Internet "Streife surfen", die verdächtige Auftritte und Angebote sichern und
national wie international die Strafverfolgung einleiten.
Ein spezielles Service-Center für Information und Kommunikation wurde eingerichtet. Fachleute
aus Kriminalistik und Technik wollen den Tätern einen Schritt voraus sein.
In diesem Phänomenbereich ist - wie in kaum einem anderen Deliktsbereich - eine kontinuierlich
steigende Kriminalitätsentwicklung zu bilanzieren.
Unter der "IuK-Kriminalität" versteht man Straftaten, die unter Ausnutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik oder gegen
diese begangen werden. Das sind:
- alle Straftaten, bei denen Elemente der EDV in den
Tatbestandsmerkmalen enthalten sind (Computerkriminalität) oder bei denen die IuK zur Planung, Vorbereitung oder
Ausführung einer Tat eingesetzt wird/wurde,
- Straftaten im Zusammenhang mit Datennetzen wie z.B. dem Internet und
- Fälle der Bedrohung von Informationstechnik. Dies schließt alle
widerrechtlichen Handlungen gegen die Integrität, Verfügbarkeit und Authentizität von elektronisch, magnetisch
oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeicherten oder übermittelten Daten (Hacking, Computersabotage,
Datenveränderung, Missbrauch von Telekommunikationsmitteln etc.) ein.
Der zuständige BKA-Fachbereich beschäftigt sich unter anderem mit der Nachrichtensammlung und -auswertung im Rahmen von
Meldediensten, Lagedarstellungen und Analysen, Bekämpfungskonzepten sowie der forensischen
Datenträgerauswertung und unterstützenden Maßnahmen in besonderen Ermittlungsverfahren. Das BKA ist darüber hinaus in
zahlreichen internationalen Fachgremien vertreten. Dieser Fachdienststelle ist ferner die "Zentralstelle für
anlassunabhängige Recherche in Datennetzen" (ZaRD)angegliedert.
Da inzwischen fast jedes Delikt der IuK-Kriminalität in Zusammenhang mit der Nutzung des
Internet steht, bilden Straftaten begangen im oder mit dem Internet einen deutlichen Schwerpunkt der IuK-Kriminalität. Ende
1998 beauftragte die Innenministerkonferenz das BKA mit der zentralen Wahrnehmung der anlassunabhängigen Recherche
in Datennetzen. Seitdem wird das INTERNET durch Beamte des BKA rund um die Uhr nach strafbaren Inhalten durchstreift. Diese
Dienststelle ist zu einem wirksamen Mittel im Kampf gegen die Internetkriminalität, insbesondere der Verbreitung von
Kinderpornographie, geworden. Es handelt sich bei diesen Recherchen nicht um verdeckte Ermittlungen. Das Internet wird
lediglich in seinen öffentlich zugänglichen Bereichen durchstreift, wobei die dabei gemachten Feststellungen vom BKA
unverzüglich an die zuständigen Dienststellen im In- und Ausland zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet werden.
Zahlreiche andere Länder haben ähnliche Dienststellen eingerichtet, um zu gewährleisten, dass das "Netz der Netze"
sich nicht zu einem rechtsfreien Raum entwickelt.
Neben der anlassunabhängigen Recherche werden im Fachbereich für IuK-Kriminalität in großem Umfang
auch anlassbezogene "Internetermittlungen" für eigene und fremde Dienststellen durchgeführt. Auch die erste Bearbeitung
vieler per E-Mail direkt an das BKA gerichteter Strafanzeigen, auch wenn diese im Normalfall bei den örtlich zuständigen
Dienststellen erstattet werden sollten, nimmt zunehmend breiten Raum ein.
Die Strafverfolgungsorgane sind in der Bekämpfung der Internetkriminalität ganz wesentlich auf eine
reibungslose Kooperation mit den Internetserviceprovidern angewiesen. Das BKA hat in der Vergangenheit durch
Providertagungen und Fachkonferenzen im eigenen Hause versucht, alle in Frage kommenden "Internetverantwortlichen"
in die Diskussion über Notwendigkeit und Umsetzung polizeilichen Handelns mit einzubeziehen und dadurch
Zurückhaltung in der Zusammenarbeit abzubauen. Die Bekämpfung der Internetkriminalität sieht das BKA nicht als
ausschließlich polizeiliche Aufgabe, vielmehr sollten auch andere Institutionen im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen
Verantwortung einbezogen werden und dem möglichen Lösungsansatz einer freiwilligen Selbstkontrolle mehr Rechnung
getragen werden. In vielen Bereichen konnten hier Fortschritte erzielt werden.
BKA als Zentralstelle gegen Kinderpornografie
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Diskussion über den sexuellen Missbrauch von Kindern und die
Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie wollen wir Sie über die Aufgaben und Ziele der Zentralstelle
"Kinderpornografie" im BKA informieren.
Angesichts der leichten Verfügbarkeit von Kinderpornografie im Internet darf nicht in Vergessenheit
geraten, dass Kinderpornografie den unter Umständen noch andauernden sexuellen Missbrauch von Kindern dokumentiert.
Das Bundeskriminalamt räumt daher der Bekämpfung der Kinderpornografie einen hohen Stellenwert ein.
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