Profil

Allgemeines Aufgabenverständnis

Das Bundeskriminalamt (BKA) trägt zusammen mit den anderen Polizeien des Bundes und der Länder sowie in Kooperation mit ausländischen Sicherheitsbehörden aktiv zur Aufrechterhaltung der Inneren Sicherheit in Deutschland als Teil eines freiheitlichen demokratischen Europas bei. Durch rechtsstaatliches Vorgehen leistet das BKA Dienst am Bürger und am Staat, geprägt von sozialer Verantwortung, und arbeitet so an der Verwirklichung der Werteordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland mit.

Gesetzlicher Auftrag

Wie bei jeder staatlichen Behörde unterliegen auch die Zuständigkeiten und Befugnisse des Bundeskriminalamtes einer gesetzlichen Regelung. Das BKA ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesinnenministeriums. Es arbeitet mit einem fest umrissenen rechtlichen Auftrag, der im Grundgesetz und im „BKA-Gesetz“ beschrieben ist.

pdf-Datei ansehen BKA-Gesetz

Das Bundeskriminalamt ist herausragender Eckpfeiler eines ganzheitlichen Systems der Kriminalitätsbekämpfung und Partner der Polizeien des Bundes und der Länder. Laut Grundgesetz liegt die Polizeihoheit in Deutschland grundsätzlich bei den 16 Bundesländern. Doch darf die föderale Vielfalt nicht zu einem hinderlichen Nebeneinander werden.

Um die Kriminalitätsbekämpfung auf nationaler und internationaler Ebene zu koordinieren, wurde das BKA als polizeiliche Zentralstelle für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen und für die Kriminalpolizei eingerichtet.

Als Informations- und Kommunikationszentrale der deutschen Polizei unterstützt das BKA die Polizeien des Bundes und der Länder bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder sonst erheblicher Bedeutung.

Einer für alle: Das BKA hilft den Länderpolizeien darüber hinaus, sich Doppelarbeit zu ersparen. Im Bundeskriminalamt wird eine Vielzahl zentraler Einrichtungen für die deutsche Polizei betrieben. Hier laufen die wichtigsten Nachrichten der Polizeien zusammen, hier liegen an zentraler Stelle die Informationen über Straftaten und Straftäter. Hier werden neue Bekämpfungsmethoden erforscht und entwickelt, damit die Polizei immer auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik ist.

Auch für die polizeiliche Kooperation in Europa und für die weltumspannende Zusammenarbeit hat das BKA einen gesetzlichen Auftrag. Schließlich sollen Staatsgrenzen den Kampf gegen das Verbrechen nicht behindern.

Über das BKA läuft der Dienstverkehr der deutschen Polizei mit dem Ausland. So werden wichtige Informationen gebündelt und eine einheitliche rechtliche Handhabung gewährleistet. Für Interpol, Europol und das Schengener Informationssystem ist das BKA die nationale Zentralstelle.

Das BKA ermittelt in gesetzlich festgelegten, herausragenden internationalen Kriminalitätsfällen selbst oder immer dann, wenn – wegen der Bedeutung der Straftat – ein entsprechender Auftrag einer Staatsanwaltschaft vorliegt.

Auch der persönliche Schutz der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes ist Sache des BKA.

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