Waffenrecht
Häufig gestellte Fragen zum neuen Waffenrecht (WaffG)
Häufig gestellte Fragen zum neuen Waffenrecht (WaffG) - (Link auf die Internet-Seite des Bundesministeriums des Innern)
Das neue Waffenrecht (WaffG) - (Info-Flyer des Bundeskriminalamtes - Stand: August 2008)
Feststellungsbescheide
Informationen zum Thema "Soft-Air-Waffen"
Verfügungen zum Thema "Elektroschocker" (Elektroimpulsgeräte)
Hinweis zu Nr. 1.5.7. der Anlage 2 Abschnitt 1 zu § 2 Abs. 3 Waffengesetz (WaffG) - Waffenliste - betr. Munition

Ausnahmegenehmigung nach §40 Abs.4 WaffG zur Regelung des Umgangs mit Selbstladepistolen Stetschkin APS, Kaliber 9mm Makarov, die auf Einzelfeuer umgebaut wurden (17.04.2009) - aufgehoben -

Aufhebung der Ausnahmegenehmigung nach §40 Abs.4 WaffG zur Regelung des Umgangs mit Selbstladepistolen Stetschkin APS, Kaliber 9mm Makarov, die auf Einzelfeuer umgebaut wurden (06.01.2010)
Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 9 vom 19.01.2010

Ausnahmegenehmigung zur Regelung des Umgangs mit Mauser Reihenfeuerpistolen C96 Modell 1932 (712), die auf Einzelfeuer umgebaut wurden (28.11.2008) - aufgehoben -

Aufhebung der Ausnahmegenehmigung zur Regelung des Umgangs mit Mauser Reihenfeuerpistolen C96 Modell 1932 (712), die auf Einzelfeuer umgebaut wurden (06.01.2010)
Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 9 vom 19.01.2010

Ausnahmegenehmigung gemäß § 40 Abs. 4 des Waffengesetzes zur Regelung des Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen oder Gegenständen (19.06.2008)
(veröffentlicht am 02.07.2008 im Bundesanzeiger, Ausgabe Nr. 97)
Ausnahmegenehmigung zur Regelung des Umgangs mit verbotenen Spring- und Fallmessern durch Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (10.11.2003)
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