Warnmeldung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):
Warnung vor Tätigkeit als Finanzagent
Bonn/Frankfurt, den 17. Mai 2005
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt davor, auf
vermeintlich lukrative Jobangebote für eine Tätigkeit als "Finanzagent"
einzugehen. Neben einer zivilrechtlichen Inanspruchnahme droht "Finanzagenten"
dabei insbesondere die Gefahr, wegen Geldwäsche und unerlaubten Erbringens von
Finanzdienstleistungen strafrechtlich belangt zu werden. Darüber hinaus können
unerlaubt erbrachte Finanzdienstleistungen verwaltungsrechtliche Schritte der
BaFin nach sich ziehen.
Auf Internetseiten und per E-Mail sprechen unseriöse Anbieter derzeit gezielt
Inhaber von Bankkonten in der Bundesrepublik Deutschland an, um sie für eine
Tätigkeit als "Finanzagent" zu gewinnen. Die angebotene Tätigkeit besteht darin,
über das inländische Bankkonto Zahlungen Dritter entgegen zu nehmen und diese
nach Abzug der versprochenen Provision möglichst umgehend per Bargeldversand an
eine im Ausland befindliche Person zu überweisen. Zur Begründung dieser
Abwicklungsmethode verweisen die Anbieter u.a. auf die Kostenersparnis gegenüber
Auslandsüberweisungen oder den Schutz sensibler Kundeninformationen.
Die auf das Konto des "Finanzagenten" überwiesenen Gelder stammen dabei meist
von Dritten, die Opfer krimineller, insbesondere betrügerischer Handlungen
geworden sind. Der "Finanzagent" dient demnach lediglich dem Zweck, die illegal
erlangten Gelder schnell an die Täter im Ausland zu überweisen, um deren
Transferwege zu verwischen.
Da die "Finanzagenten" für ihre Tätigkeit eine Provision erhalten, betreiben sie
gewerbsmäßig das Finanztransfergeschäft. Sie erbringen damit
Finanzdienstleistungen, für die eine schriftliche Erlaubnis der BaFin
erforderlich ist. Die BaFin hat bereits erste Verwaltungsverfahren gegen
einzelne "Finanzagenten" eingeleitet.
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