Kleine Historie der
Daktyloskopie
Vor 100 Jahren wurde die
Daktyloskopie, die Personen-identifizierung mittels der
Fingerabdrücke, in Deutschland eingeführt. Pro Jahr werden
heute mit Hilfe des zentral beim Bundeskriminalamt (BKA)
angesiedelten Automatisierten
Finger-abdruck-Identifizierungs-Systems (AFIS) mehr als 13.000
Spuren-verursacher - und somit potenzielle Straftäter - vom
BKA und den Landeskriminalämtern identifiziert. Fingerabdrücke
entstehen durch die Abbildung der Muster der Papillarleisten
der Haut an den Händen und sind aus der Tataufklärung nicht
mehr wegzudenken. Bis es vor 100 Jahren zur Einführung der
systematischen Fingerabdrucknahme in der kriminalistischen
Arbeit kam, hatte die Daktyloskopie bereits eine lange und
interessante Geschichte hinter sich.
Zeige mir
deine Finger und ich sage dir, wer du bist
Der Begriff Daktyloskopie stammt aus
dem Griechischen: "Daktylos" bedeutet Finger und "skopein"
schauen: Daktyloskopie heißt also "Fingerschau". Sie ist heute
eine von Wissenschaft und Rechtssprechung anerkannte
Personen-identifizierungsmethode, die sich mit der Aufnahme
und Auswertung der Abbilder der menschlichen Leistenhaut zum
Zwecke der Identifizierung sowie der Feststellung von
Spurenverursachern befasst. Der Grundgedanke dabei: Das
Hautleistenbild eines jeden Menschen ist einmalig und
unveränderlich.
Vorläufer
der Daktyloskopie
Erste Zeugnisse, dass der Mensch sich
der Bedeutung der Hautleistenbilder bewusst war, stammen aus
vorchristlicher Zeit, etwa 3.000 v. Chr. In Nordamerika, am
Kejimkoojik-See, fand man im Gebiet der Micmac-Indianer
Steinzeichnungen. Diese Petroglyphen sind Zeichnungen von
Handflächen mit vereinfacht dargestellten
Papillarlinienmustern in den Fingerkuppen sowie Abbildungen
von Linien und Handflächen. Die Micmac-Indianer beobachteten
bereits, was bei anatomischen Zeichnungen bis in die jüngsten
Jahrhunderte wenig Beachtung fand.
Die Assyrer und Babylonier versahen um
2200 v. Chr. ihre Tontafeln, die als Urkunden dienten, außer
mit dem Namen des Schreibers zusätzlich mit einem
Fingernagelabdruck, einem Supurs. Bei diesen Spuren kamen auch
die Papillarleisten der Fingerspitzen mit zum Abdruck. Sie
waren dadurch geeignet, den Urkundenaussteller zu
identifizieren.
Ebenfalls aus vorchristlicher Zeit
stammen chinesische Tonsiegel, die auf einer Seite mit einem
Stempelbild versehen sind und auf der anderen Seite einen gut
ausgeprägten Fingerabdruck aufweisen. Sie dienten der
Legitimation des rechtmäßigen Siegeleigentümers.
Der chinesische Schriftsteller Shi
nai-ngan veröffentlichte ca. 1160 einen 40-bändigen Abenteuer-
und Kriminalroman mit dem Titel "Die Geschichte des
Flussufers". In einem dieser Bände beschreibt er den
Identifizierungswert der Fingerabdrücke, die zu dieser Zeit
schon im Strafprozess anerkannt gewesen sein müssen. Der Autor
schreibt im Zusammenhang mit der Festnahme zweier Mörderinnen:
"rief die beiden Weiber zu sich heran und ließ sie ihre Finger
einschwärzen und abdrücken".
Europa
lässt sich Zeit mit den "Fingerprints"
In Europa wurde man sich der Bedeutung
der Papillarleisten erst viel später bewusst als in Asien. Im
Jahre 1686 veröffentlicht Marcellus Malphigius, ein Arzt aus
Bologna, als erster Europäer eine Schrift zum Thema Furchen
und Muster der Handflächen. Titel: "Über das äußere
Gefühlsorgan". Eine medizinische Abhandlung über
"verschiedenspiralige" Linien, die die Haut der Hand und des
Fußes durchfurchen, veröffentlichte Christian Jacob Hintze im
Jahre 1747. Johann Evangelista Purkinje, ein gebürtiger
Tscheche, war der Erste, der versuchte, die verschiedenen
Papillarlinienmuster zu klassifizieren. Der Professor der
Physiologie und Pathologie in Breslau stellte im Jahre 1823
neun Grundmustertypen auf und schuf damit die Basis der
heutigen Klassifiziermethode. Purkinje fertigte Zeichnungen
der einzelnen Papillarmuster, hatte also noch kein Interesse
an der Fingerabdrucknahme.
Einen entscheidenden Schritt für die
Personenidentifizierung durch den Fingerabdruck leistete
Hermann Welker. Der deutsche Anthropologe befasste sich 1856
mit der Unveränderlichkeit der Haut- oder Papillarleisten. Er
fertigte Abdrücke seiner eingefärbten Hände und wiederholte
die Prozedur 41 Jahre später. Und: Er stellte fest, dass das
Papillarlinienbild - mit Ausnahme der altersbedingten Falten
und Furchen - im Laufe seines Lebens unverändert geblieben
ist. Welker erbrachte so den empirischen Beweis der
Unveränder-lichkeit. An eine kriminalistische Verwertung
dachte er indes auch noch nicht.
Daktyloskopie für polizeiliche Zwecke, um
Geld zu sparen
Es war 1858 der englische Chief
Officer William J. Herschel in Indien, der versuchte, die
Fingerabdrücke für polizeiliche Zwecke zu nutzen. Zunächst, um
Identitätsschwindeleien bei der Auszahlung von Pensionen zu
verhüten. Jeder pensionsberechtigte Inder wurde
daktyloskopiert und sein Abdruck amtlich registriert. Bei
jeder Pensionsauszahlung musste der Empfänger mit
Fingerabdruck quittieren, um die Identität zu beweisen. Später
führte Herschel dieses Abdruckverfahren auch im Gefängnis
seines Distriktes ein. Er sammelte über Jahre Tausende von
Fingerabdrücken. 1860 nahm Herschel auch Abdrücke seines
Zeige- und Mittelfingers und kontrollierte diese 1888, also 28
Jahre später. Anhand des gesammelten Materials erbrachte er
den wissenschaftlichen Nachweis, dass Papillarleistenbilder im
Laufe eines Menschenlebens unverändert bleiben. Sein Vorschlag
zur offiziellen Ein-führung der Daktyloskopie in
Bengalen/Indien wurde 1877 trotzdem abgelehnt.
Die
Ursprünge der Tatortdaktyloskopie
1880 machte - unabhängig von Herschels
Versuchen - der Engländer Henry Faulds Studien über
Fingerabdrücke. Der praktizierende Arzt in Tokyo war durch
Fingereindruckspuren auf prähistorischen Tonwaren auf das
Thema aufmerksam geworden. Er wies auf die Möglichkeit hin,
Täter durch ihre unbewusst am Tatort hinterlassenen
Fingerabdrücke überführen zu können und verfasste eine
Anleitung zur Aufnahme von Fingerabdrücken, wobei er die
Zehnfingerdaktyloskopie vorschlug. Als Übertragungsmedium für
die Abdrucknahme empfahl er Druckerschwärze. Später stritten
Herschel und Faulds darum, wer zuerst die Idee der
Daktyloskopierung von Straftätern hatte.
Geistesblitz im Schlachthof
In Berlin schlug im Jahre 1888 der
Tierarzt Wilhelm Eber der preußischen Regierung die Einführung
der Tatortdaktyloskopie vor. Anhand blutiger Fingerspuren, die
Schlächter und Tierärzte im Schlachthof auf Handtüchern sowie
Geschäftsbüchern hinterließen, erkannte er die Individualität
der Papillarlinienbilder. So wurde die Idee geboren, mittels
Hand- oder Fingerabdrücken Verbrecher zu überführen. Eber
entwickelte daraufhin ein System, Fingerabdrücke mit Jod
sichtbar und haltbar zu machen.
Anthropometrie zunächst bevorzugt
Der Durchbruch der angewandten
Daktyloskopie verzögerte sich weiter, als 1888 von dem
Franzosen Alphonse Bertillon, einem Hilfsschreiber der Pariser
Polizeipräfektur, die Anthropometrie - die Körpervermessung -
als Mittel der Personenidentifizierung in Frankreich
eingeführt wurde. Sein Verfahren, die "Bertillonage", basierte
auf der Theorie des Kriminalstatistikers Quetelet. Er ging
davon aus, dass die Knochenmaße eines Menschen einmalig und ab
dem 21. Lebensjahr unveränderlich sind. Dieses Messverfahren
umfasste insgesamt elf verschiedene Messungen, darunter
Körpergröße, Arm-spannweite, Sitzhöhe, Kopflänge und -breite,
Jochbeinbreite, Länge des rechten Ohres und des linken Fußes
sowie die Länge des linken kleinen Fingers. Viele Staaten
übernahmen das Bertillonsche System.
Ebenfalls 1888 erhielt in London der
Anthropologe Francis Galton den Auftrag, einen Vortrag über
das Bertillonsche Messverfahren zu halten. Er sammelte dazu
auch Material über andere Identifizierungsmethoden und lernte
auf diesem Wege William Herschel kennen. Galton beschäftigte
sich fortan ebenfalls mit der Erforschung der Fingerabdrücke
und wandte sich den drei Hauptfragen zu: Nach der
Unveränderlichkeit, der Einmaligkeit sowie der Möglichkeit der
Klassifizierbarkeit von Fingerabdrücken.
Sein Ergebnis: Die Papillarlinien bleiben
während des ganzen Lebens konstant; die Variabilität der
Muster ist so groß, dass die Unterscheidung Tausender von
Personen möglich ist; die Fingerabdrücke lassen sich so in ein
Klassifizierungssystem einordnen, dass der Experte, dem neue
Abdrücke vorgelegt werden, feststellen kann, ob er die
Fingerabdrücke derselben Person bereits früher registriert
hat.
1892 veröffentlichte er diese
Ergebnisse in seinem Buch "Fingerprints". Galton schuf damit
die ersten brauchbaren Grundlagen der modernen
Finger-abdruckklassifizierung. Daraufhin wurde ab 1895 in
England sowohl gemessen als auch daktyloskopiert.
Die
Daktyloskopie auf dem Vormarsch
Bereits 1892 wurde in Argentinien der
erste Mordfall mit Hilfe der Daktyloskopie aufgeklärt. Anhand
eines am Tatort zurückgelassenen blutigen Daumenabdruckes
identifizierte Juan Vucetich, Leiter des Erkennungs-dienstes
in La Plata, eine Frau als Mörderin ihrer Kinder. 1896
entwickelte Vucetich sein eigenes Klassifizierungssystem,
welches 1905 in ganz Süd-amerika angewendet wurde. Der Nachfolger Herschels in Indien und
spätere Polizeipräsident von London, Edward Richard Henry,
sorgte für die Einführung der Daktyloskopie in England und
Europa. Aufbauend auf das Klassifizierungssystem von Galton
verbesserte Henry mit Hilfe eines indischen Mathematikers das
System und entwickelte das "Galton-Henry-System", das auch
heute noch in seinen Grundelementen von vielen
Erkennungsdiensten der Welt angewendet wird. Es wurde 1897
offiziell in Britisch-Indien eingeführt. Ab 1901 wurde in
England auf die Anthropometrie verzichtet und die
Daktyloskopie als ausschließliches Identifizierungsmittel
eingeführt. 1902 folgten Österreich und Ungarn dem britischen
Beispiel.
Einführung der Daktyloskopie in
Deutschland
Am 01.04.1903 erfolgte die Einführung
der Daktyloskopie in Deutschland. Der Dresdner
Polizeipräsident Paul Köttig schuf die erste mit
daktyloskopischen Formeln arbeitende Sammlung Deutschlands,
nach dem System Galton-Henry, im Königreich Sachsen. Im Herbst
1903 folgte Hamburg, am 21.11.1903 Berlin, Nürnberg am
09.12.1903, Augsburg am 14.12.1903 und München am 01.07.1909.
Erst der
Diebstahl der "Mona Lisa" überzeugt auch die
Franzosen
Frankreich dagegen verblieb all die
Jahre bei der Anthropometrie: Bertillon sträubte sich gegen
die Abschaffung seines Systems. Erst durch einen der
berühmtesten Diebstähle unserer Zeit im Jahre 1911, dem Raub
der "Mona Lisa" aus dem Louvre in Paris, der anhand eines
Fingerabdrucks hätte aufgeklärt werden können, geriet die
Vorherrschaft der Anthropometrie ins Wanken. Der Dieb schnitt
das Bild aus dem Rahmen und ließ den Rahmen samt eines
Fingerabdrucks am Tatort zurück. Zu den Verdächtigen gehörte
auch ein Mann namens Vincenzo Perugio, der zur fraglichen Zeit
im Louvre arbeitete und kein lückenloses Alibi nachweisen
konnte. Er war bereits wegen anderer Straftaten beim Pariser
Erkennungsdienst registriert - allerdings nach dem
Bertillonischen System. Versuche, alle zehn Fingerabdrücke von
ihm zu bekommen, scheiterten, weil er flüchten konnte. Erst
1913 wurde Perugio festgenommen, als er einem Kunsthändler in
Florenz die "Mona Lisa" zum Kauf anbot. Das Bild lag die ganze
Zeit versteckt im doppelten Boden eines Koffers. Im Jahre
1914, nach dem Tode Bertillons, wurde die Daktyloskopie auch
in Frankreich eingeführt.
Im gleichen Jahr wurde auf dem
internationalen Polizeikongress in Monaco die Daktyloskopie
als internationales Verbrecherregistrierverfahren
vorgeschlagen und die europaweite Einführung beschlossen (was
allerdings wegen des 1. Weltkrieges zunächst nicht realisiert
wurde).
Entwicklungsstationen bis zur Gegenwart
Im 2. Weltkrieg wurden die meisten
Fingerabdrucksammlungen in Deutschland vernichtet. Die
Münchner Sammlung überstand diese Zeit jedoch und bildete den
Grundstock für die Sammlung des Bayerischen
Landeskriminalamtes. 1946 wurde in Hamburg die erste
Zehnfingerabdrucksammlung für den Bereich einer Besatzungszone
errichtet. Die Sammlung des Bundeskriminalamtes (BKA) ging
später hieraus hervor. Mit der Entscheidung des
Bundesgerichtshofes vom 11.06.1952 erkannte die
Rechtssprechung den Beweiswert der Daktyloskopie im
Strafverfahren uneingeschränkt an. 1976 nahm das erste
halbautomatische Daten-verarbeitungssystem zur Auswertung von
Fingerabdrücken - das Bund-Länder-System - den Wirkbetrieb
auf.
Das verbesserte, automatisierte
Fingerabdruck-Identifizierungs-System wurde im Dezember 1993
eingeführt. Vergangenes Jahr wurde AFIS auf eine noch
effizientere Software - "MetaMorpho" - umgestellt. Nun können
auch Hand-flächenabdrücke und Handflächenspuren systematisch
ausgewertet werden. Pro Jahr werden in AFIS mehr als
13.000 Spurenverursacher vom BKA und den Landeskriminalämtern
identifiziert. Zu Zeiten des manuellen Vergleichs wären dafür
mehr als 20 Jahre benötigt worden. Aktuell sind in AFIS die
Fingerabdrücke von mehr als 3 Millionen Personen gespeichert.
Dazu kommen täglich bis zu 1.400 neue Datensätze.
Ausblick
Mit der "Livescan"-Technik können
zudem Fingerabdrücke digital - also ohne Verwendung von
Druckerschwärze - aufgenommen und in das AFIS übertragen
werden. "MetaMorpho" ermöglicht die Anbindung von
"Livescan"-Stationen an das zentrale AFIS im
Bundeskriminalamt. Die Entwicklung der elektronischen
Übermittlung von Fingerabdruckdaten soll die rund 3.200.000
Fingerabdruckblätter, die der Erkennungsdienst des BKA als
Zentralstelle für das polizeiliche Auskunfts- und
Nachrichtenwesen archiviert, überflüssig machen. Zukunft hat
nunmehr die papierlose Datenbank. |