BKA initiiert bundesweite
Durchsuchungen bei Anbietern rechtsextremer Musik im Internet
- Beschuldigte boten strafrechtlich relevante Musiktitel zum
Herunterladen an
Erneut geht die deutsche
Polizei aktiv gegen die Verbreitung rechtsextremer Musik über
das Internet vor: Seit heute Morgen finden
bundesweit Durchsuchungen bei Personen statt, die in der
Internet-Tauschbörse KaZaA Musiktitel mit volksverhetzenden
Inhalten zum Herunterladen zur Verfügung stellten.
Das Bundeskriminalamt
(BKA) ermittelte mit Unterstützung der Länderpolizeien und des
Bundesgrenzschutzes insgesamt 342 Personen aus dem gesamten
Bundesgebiet, die den Zugriff auf Musiktitel von deutschen
Skinhead-Bands mit menschenverachtenden, rassistischen und zum
Teil nationalsozialistischen Inhalten ermöglichten. Die
Staatsanwaltschaft Bonn leitete gegen diese Anbieter
Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung (§ 130
Strafgesetzbuch) ein.
Daraus entstanden
einzelne Ermittlungsverfahren, die jetzt von den örtlich
zuständigen Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen
geführt werden. Für die heute stattfindenden 333
Durchsuchungen sowie die Vernehmungen sind deshalb die
Polizeidienststellen am Wohnort der Beschuldigten zuständig.
Das Bundeskriminalamt
koordiniert die gesamte Maßnahme, die in 15 Bundesländern
(außer Bremen) stattfindet.
Bei der Verbreitung
rechtsextremistischen Gedankenguts kommt der Musik
einschlägiger Interpreten, insbesondere den Skinhead-Bands,
eine besondere Bedeutung zu. Neben Konzerten ist das Internet
ein wichtiges Medium zur Verbreitung ihrer Musik.
Die heutigen Maßnahmen
belegen, dass das Internet keinen rechtsfreien Raum darstellt;
dies gilt insbesondere für die so genannten Tauschbörsen. Die
Sicherheitsbehörden gehen davon aus, dass mit den
Exekutivmaßnahmen auch eine präventive Wirkung erzielt wird.
BKA-Präsident Jörg
ZIERCKE hält es für wichtig, die Strafbarkeit der Weitergabe
rechtsextremistischen Liedgutes zu verdeutlichen:
"Volksverhetzung ist kein Bagatelldelikt.
Skinhead-Musikgruppen transportieren politische Feindbilder
und sind die Wegbereiter für die Ausbreitung
rechtsextremistischen Gedankenguts. Gezielt werden junge Leute
angesprochen und in den Dunstkreis des Antisemitismus und der
Fremdenfeindlichkeit einbezogen. Der Staat darf nicht
zulassen, dass demokratische Rechte und Freiheiten von denen
missbraucht werden, die sie bekämpfen."
Das BKA hatte bereits im
Jahr 2001 bundesweite Maßnahmen gegen die Verbreitung
rechtsextremistischer Musik über die Internet-Tauschbörse
Napster initiiert und koordiniert (sh. Pressemitteilung
des BKA vom 10.04.2001).
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