Weltweiter Polizeieinsatz gegen Verbreiter von Kinderpornografie im Internet
- Umfangreicher Tausch über einen "Channel" des Internet Relay Chat
- 31 Tatverdächtige aus 11 Staaten ermittelt
- Heute 14:00 Uhr Pressetermin
Seit heute Morgen, 06.00 Uhr MEZ, durchsuchen Polizei- und Zollbehörden in
Deutschland, Großbritannien, Japan, Kanada, Niederlande, Schweiz, Schweden,
Spanien und den USA in einer gemeinsamen Operation bei Tatverdächtigen wegen des
Verdachts der bandenmäßigen Verbreitung von Kinderpornografie im Internet. In
Deutschland finden Durchsuchungen bei fünf Tatverdächtigen in den Bundesländern
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Hamburg statt.
Das Bundeskriminalamt hat für diese Operation mit der Bezeichnung "ARTUS" eine
Koordinierungsstelle (KoSt) eingerichtet, um auf nationaler Ebene die bei den
polizeilichen Maßnahmen gewonnenen Informationen zeitnah an die beteiligten
Dienststellen im In- und Ausland steuern zu können. Auf internationaler Ebene
werden die aktuellen Erkenntnisse durch die Zentrale von Interpol in Lyon
gebündelt und gesteuert. Die Ermittlungen werden von den Polizeibehörden der
Bundesländer geführt.
Bereits Ende Mai vergangenen Jahres hatte das Bundeskriminalamt erste Hinweise auf einen
privaten und geheimen Raum ("Channel") im Internet Relay Chat (IRC) erhalten, in
dem vermutlich große Mengen von Daten kinderpornografischen Inhalts getauscht
werden. Im Rahmen umfangreicher Ermittlungen gelang es, trotz vielfältiger
Sicherungsmaßnahmen der Betreiber Einblick in diesen "Channel" zu bekommen.
Weltweit konnten bislang insgesamt 31 Tatverdächtige identifiziert werden. Mit
weiteren Identifizierungen ist aufgrund der Auswertung des am heutigen Tag
beschlagnahmten Materials zu rechnen.
Gegen einen 40-jährigen Tatverdächtigen aus Münster/NW, der bereits 1998 wegen
Verbreitung von Kinderpornografie zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten zur
Bewährung verurteilt worden war, erwirkte die Staatsanwaltschaft in Münster Ende
letzten Jahres einen Durchsuchungsbeschluss. Der Tatverdächtige konnte bei der
Durchsuchung von Ermittlern des Polizeipräsidiums Münster und des BKA auf
frischer Tat angetroffen werden, als er sich gerade im genannten "Channel"
virtuell zusammen mit zehn weiteren Personen aufhielt. Nach eigenen Einlassungen
handelt es sich bei ihm um den Gründer des "Channels"; gegen ihn wurde
Haftbefehl erlassen.
Ein weiteres Mitglied dieses Rings wurde im Dezember in Frankreich festgenommen.
Gegen ihn war bereits wegen eines gleichartigen Sachverhaltes, den die zentrale
Rechercheeinheit des BKA im Juni 2001 festgestellt hatte, ermittelt worden. Bei
den Durchsuchungsmaßnahmen wurden auf zwei Computern mit einer Speicherkapazität
von jeweils 40 GB sowie 63 CD-ROM ca. 200.000 Bilddateien sowie weitere ca.
1.000 Videodateien mit Kinderpornografie sichergestellt. Auch dieser
Tatverdächtige befindet sich in Haft.
Die bisherigen Erkenntnisse begründen den Verdacht, dass sich in diesem Channel des
IRC ein Personenkreis zusammengeschlossen hat, der sich schon seit längerer Zeit
intensiv mit der Beschaffung und Verbreitung von Kinderpornografie beschäftigt.
Einige der Mitglieder dürften sich bereits in dem 1998 aufgedeckten
Kinderporno-Ring mit der Bezeichnung "w0nderland" betätigt haben. Bei der
heutigen Aktion ist daher erneut mit der Sicherstellung großer Mengen an
kinderpornografischen Dateien zu rechnen. Es besteht ferner der Verdacht, dass
diese Personen entweder selbst Kinder sexuell missbraucht haben oder zumindest
engen Kontakt zu den Tätern haben, da das getauschte und eine erschreckende
Brutalität aufweisende kinderpornografische Material Aktualität
aufweist.
Mit dem heutigen Schlag gelang es den Polizeibehörden erneut, in abgeschottete Bereiche
des Internet vorzudringen, deren Nutzer sich offensichtlich aufgrund
verschiedener Schutzmaßnahmen sicher fühlten. Dadurch wird abermals deutlich,
dass es den Strafverfolgungsbehörden immer wieder gelingt, die Spur der zum Teil
in verschiedenen Bereichen des Internet abgetauchten Tätern aufzunehmen und sie
auch über nationale Grenzen hinweg dingfest zu machen. Das deutsche
Strafgesetzbuch sieht in Fällen der bandenmäßigen Verbreitung von
Kinderpornografie eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren vor.
Hinweis auf Pressetermin: Für die Medien besteht Gelegenheit für Film- und
Fotoaufnahmen der Koordinierungsstelle im BKA. Der Pressesprecher des BKA steht
für Auskünfte (O-Ton) zur Verfügung. Zeit: 20.03.02, 14:00 Uhr Ort:
Wiesbaden, Franklin-Roosevelt-Straße 20, (Europa-Viertel) Zur Beschleunigung
bei der Zugangskontrolle wird um vorherige Anmeldung unter 0611 / 551 2331
gebeten.
Eine weitere Pressemitteilung mit den ersten Ergebnissen der Polizeiaktion ist für
den frühen Nachmittag vorgesehen.
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