PKS Berichtsjahr 1998 Gesamtüberblick


2. Gesamtüberblick

2.1 Bekanntgewordene Fälle

2.1.6 Schaden (vgl. Tabelle 07 im Tabellenhang)



Die einzelnen Fälle werden nach der Schadenshöhe zu Fallgruppen zusammengefaßt. 1998 zählten die meisten der registrierten einfachen Ladendiebstähle zur Schadenskategorie unter DM 100 wie auch ein großer Teil der Vermögensdelikte (insbesondere Leistungserschleichungen). Bei den Vermögensdelikten sind andererseits aber auch besonders große Anteile von Schadensfällen über DM 10.000 zu finden. Der hohe Gesamtschaden bei Betrug resultiert u.a. aus mehreren umfangreichen Ermittlungsvorgängen mit zum Teil zahlreichen Einzelfällen und hohen Schadenssummen. Ist der Schaden nicht bezifferbar, wird ein ideeller Schaden von DM 1 registriert. Dies erklärt den hohen Anteil der Schadensklasse unter DM 100, z.B. bei Konkursstraften oder Straftaten nach dem AktG, GenG, GmbH-G, HGB und RechnungslegungsG.
Der gesamte registrierte Diebstahlsschaden, ohne Einbruchsachschäden und ohne Berücksichtigung des wiedererlangten Gutes oder von Versicherungsleistungen, belief sich auf ca. 4,9 Milliarden DM.

[zurück] Copyright © Bundeskriminalamt Wiesbaden, 1999.
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