PKS Berichtsjahr 1998 Gesamtüberblick


2. Gesamtüberblick

2.1 Bekanntgewordene Fälle

2.1.5 Opfer

Angaben über Opfer werden in der PKS nur bei bestimmten Straftaten(gruppen) erfaßt. Das vollständige Zahlenmaterial findet sich in der Tabelle 91 (Aufgliederung der Opfer nach Alter und Geschlecht) und in Tabelle 92 (Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung).
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Alters- und Geschlechtsstruktur der Opfer in den Straftaten(gruppen). Die Einzeldarstellungen sind im Teil 2 bei den entsprechenden Deliktsgruppen abgebildet.



Bei den Opfern lassen sich deutliche geschlechts- und altersspezifische Unterschiede feststellen:
Einen Rückgang der Opferzahlen bei den oben aufgeführten Straftatengruppen gab es bei: Angestiegen sind dagegen die Opferzahlen bei:
Die Entwicklung der "Staftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" kann wegen strafrechtlicher Änderungen nicht verläßlich beurteilt werden (siehe Seite 21 ff.).
Verteilung der Opfer nach Altersgruppen (einschl. der Versuche) bei:






Der unterschiedliche Gefährdungsgrad der einzelnen Alters- und Geschlechtsgruppen wird deutlich, wenn die Opfer auf die Einwohnerzahl bezogen werden (je 100.000 Einwohner der jeweiligen Alters- und Geschlechtsgruppe). Es zeigt sich, daß das Risiko der männlichen Bevölkerung das der weiblichen mit Ausnahme der Sexualstraftaten erheblich übertrifft. Jugendliche und Heranwachsende sind besonders bei Körperverletzung, Raub und Straftaten gegen die persönliche Freiheit gefährdet. Sie bilden umgekehrt auch die statistisch am stärksten kriminalitätsbelasteten Altersgruppen.


Opfergefährdungszahl: Anzahl der Opfer pro 100.000 Einwohner bezogen auf die jeweilige Altersklasse




Opfergefährdungszahl: Anzahl der Opfer pro 100.000 Einwohner bezogen auf die jeweilige Altersklasse


Opfergefährdungszahl: Anzahl der Opfer pro 100.000 Einwohner bezogen auf die jeweilige Altersklasse
1)  Vorrang hat stets die engste Beziehung
*)  alle Angehörigen gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB (also einschl. Verschwägerte, Verlobte, Geschiedene, Pflegeeltern und -kinder)
**) nur Ausländer: gleiche Staatsangehörigkeit, aber nicht Verwandtschaft oder Bekanntschaft

Bei Mord und Totschlag fand jede zweite Tat unter Verwandten oder näheren Bekannten statt. Fast ein Drittel (30,0 %) der Opfer bei Mord und Totschlag hatte keine Vorbeziehung zum Tatverdächtigen oder diese blieb ungeklärt. Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung oder Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses wurde jede zweite Tat von Verwandten oder näheren Bekannten verübt. Über ein Drittel (36,1%) der Opfer hatte aber keine Vorbeziehung zum Tatverdächtigen oder diese blieb ungeklärt. Am höchsten lag der Anteil fehlender Vorbeziehungen bei Raub insgesamt (fast zwei Drittel), wobei hier noch bei fast zwei Fünftel die Vorbeziehung ungeklärt blieb. Bei Raubüberfällen in Wohnungen hingegen wurden für jedes dritte Opfer Bekannte oder Verwandte als Tatverdächtige ermittelt.


*)  alle Angehörigen gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB (also einschl. Verschwägerte, Verlobte, Geschiedene, Pflegeeltern und -kinder)
**) nur Ausländer: gleiche Staatsangehörigkeit, aber nicht Verwandtschaft oder Bekanntschaft

Für Mord und Totschlag, Körperverletzung sowie Straftaten gegen die persönliche Freiheit gilt, daß männliche Opfer im Vergleich zu den weiblichen geringere Anteile enger Vorbeziehungen aufweisen. Mädchen und Frauen fallen besonders bei Mord und Totschlag, aber auch bei Körperverletzungen meist Verwandten oder Bekannten zum Opfer.

Verteilung der Opfer nach ihrer Beziehung zum Tatverdächtigen (einschl. Versuche) bei:



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