Wie wirkt sich die EU-Erweiterung oder die Bargeldeinführung des Euro in weiteren Staaten auf die Falschgeldkriminalität aus?
Die Aufnahme der Staaten Bulgarien und Rumänien zum 01.01.2007 in die EU hat vorerst keine Auswirkung auf die dortigen Zahlungsmittel. Bulgarische Lew und rumänische Leu sind auch weiterhin - bis zu einer zukünftigen Bargeldeinführung des Euro - die gesetzlichen nationalen Zahlungsmittel.
Slowenien hat zum 01.01.2007 die europäische Währung als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt. Die Einführung der europäischen Währung wurde - ähnlich der Maßnahmen in den EU-Mitgliedstaaten zur Bargeldeinführung 2002 – bereits frühzeitig sorgfältig geplant und organisiert. Dies trifft ebenfalls auf die am 01.01.2008 erfolgte Einführung des Euro-Bargeldes in Malta und Zypern als auch auf die am 01.01.2009 in der Slowakei und am 01.01.2011 in Estland erfolgte Euro-Bargeldeinführung zu.
Anders als bei der Einführung des Euro-Bargeldes im Jahr 2002 handelte es sich für die Bevölkerung - aber auch für potentielle Geldfälscher - um eine bereits im Umlauf befindliche Währung mit bekannten Sicherheitsmerkmalen.
Das Euro-Falschgeldaufkommen in Malta, Slowenien, Zypern, der Slowakei und Estland bewegt sich im europäischen Vergleich bisher auf niedrigem Niveau.





