Kann ich auch mit Euro-„Sammlermünzen“ bezahlen?
Im März 2004 wurden in Griechenland anlässlich der Olympischen Sommerspiele 2004 erstmals 2-Euro-„Gedenkmünzen“ ausgegeben.
Abbildung einer 2 Euro-Gedenkmünze Olympische Spiele 2004
Die "Euro Gedenkmünzen sind spezifische Umlaufmünzen ... deren nationale Seite aber durch ein anderes nationales Münzbild ersetzt wird, um an ein spezifisches Ereignis oder eine spezifische Persönlichkeit zu erinnern"
In Deutschland wurden bisher u. a. 2-Euro-Gedenkmünzen mit Motiven der jeweiligen Bundesländer (2006: SH/Holstentor, 2007: MV/Schweriner Schloss, 2008: HH/Michaeliskirche, 2009 SL/Ludwigskirche, 2010 HB/Rathaus mit Roland, 2011 NW/Kölner Dom, 2012 BY/Schloss Neuschwanstein, 2013 BW/Kloster Maulbronn) herausgegeben.
Auf europäischer Ebene erfolgte 2007 die Ausgabe von Gedenkmünzen „50 Jahre Römische Verträge“ und 2009 „10 Jahre Wirtschafts- und Währungsunion“. 2012 erfolgte die Ausgabe einer Gedenkmünze anlässlich des zehnten Jahrestages der Euro-Bargeldeinführung. Im Januar 2013 wurde anlässlich des 50. Jahrestages der Elysée-Verträge eine deutsch-französische Sondermünze ausgegeben. Die Ausgabe von Gedenkmünzen ist derzeit auf 2-Euro-Nominale beschränkt.
Bei den 2-Euro-Gedenkmünzen (die von allen Euro-Mitgliedstaaten herausgegeben werden dürfen) handelt es sich um für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen "commemorative circulation coins", die im gesamten Euro-Währungsraum gesetzliches Zahlungsmittel sind. Folglich kann man mit diesen Münzen - wie mit „gewöhnlichen“ Umlaufmünzen - überall bezahlen, wo Euro-Bargeld als Zahlungsmittel akzeptiert wird.
In Abgrenzung zu den Euro-Umlaufmünzen und den 2-Euro-Gedenkmünzen, sind
Euro-„Sammlermünzen“ nicht für den Umlauf bestimmt.
Diese Münzen "müssen sich hinreichend von den Euro-Münzen (Umlaufmünzen) unterscheiden" . Euro Sammlermünzen (z. B. 5-, 10-Euro-Münzen) dürfen im Nennwert und anderen wichtigen Merkmalen einer Umlaufmünze nicht entsprechen, sie sind nur in ihrem Ausgabestaat gesetzliches Zahlungsmittel.
Dementsprechend haben Sammlermünzen aus anderen Euro-Mitgliedstaaten in Deutschland bzw. deutsche Sammlermünzen in anderen Euro-Mitgliedstaaten keine Zahlungsmitteleigenschaft.





