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Ist es strafbar ausländisches Geld in Deutschland zu verausgaben?

Die missbräuchliche Verausgabung ausländischen Geldes - als vermeintliches Euro-Bargeld - stellt kein Falschgelddelikt dar, wenn es sich bei der Fremdwährung um echtes Geld handelt.

Durch das Verausgaben von (z. B. im Urlaub erhaltenen) ausländischen Münzen in Automaten mit ausschließlicher Akzeptanz für Euro-Bargeld begeht man jedoch einen Diebstahl. Durch die wissentliche Weitergabe ausländischen Geldes im Rahmen des Zahlungsverkehrs von Person zu Person - in der Absicht der Vortäuschung, es handele sich um Euro-Bargeld - begeht der Verausgaber einen Betrug.

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