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Mache ich mich strafbar, wenn ich Geld z. B. zu Werbezwecken abbilde?

Bei der Reproduktion von Banknotenabbildungen, der Abbildung von Banknoten in Druckmedien und insbesondere bei der Einstellung von Geldabbildungen in elektronischen Medien (z. B. Internet) ist höchste Vorsicht angeraten.
Falls die Ausdrucke der Abbildungen im Zahlungsverkehr mit echtem Euro-Bargeld (das gilt für alle existenten Währungen) verwechselt werden könnten, handeln Hersteller und Verbreiter zumindest ordnungswidrig (§ 128 OWiG) bzw. begehen unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine Straftat.

Die Europäische Zentralbank hat bezüglich der Darstellung von Abbildungen des Euro-Bargeldes verbindliche Regelungen erstellt unter deren Einhaltung die Reproduktion möglich ist. Diese Regelungen sind u. a. auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank einzusehen. Im Zweifelsfall sollte man sich vor der Herstellung von Euro-Banknotenabbildungen direkt an die Falschgeldstelle der Deutschen Bundesbank wenden.

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