Darf die Annahme von Bargeld verweigert werden?
Auf Euro lautende Banknoten sind einziges "unbeschränktes" gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland. Insoweit ist jedermann kraft öffentlichen Rechts gehalten, Zahlungen mit Euro-Banknoten als ordnungsgemäße Erfüllung einer Verbindlichkeit zu akzeptieren. Einschränkungen der Akzeptanz von Euro-Banknoten sind lediglich über das Vertragsrecht möglich.
Ist beispielsweise ein Tankstellenpächter nicht bereit, 500-Euro-Banknoten zu akzeptieren (z. B. auf Grund der Reduzierung des Kassenbestandes) und weist er mittels eines Hinweisschildes bereits an der Zapfsäule - vor Inanspruchnahme der Leistung - darauf hin, so ist diese Vorgehensweise statthaft.
Bei Euro-Münzen handelt es sich um ein "eingeschränktes" Zahlungsmittel. Aus diesem Grund müssen Münzen beim Bezahlvorgang nicht in unbegrenzter Menge akzeptiert werden





