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Schengener Aquis

Die Europäische Union (EU) hat das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) als Teil der Regelungen der EU in die dritte Säule des EU-Vertragswerkes übernommen (siehe Ausführungen zum Amsterdamer Vertrag).

Seitdem sind alle Regelungen des Schengener Vertragswerkes als sogenannter "Schengen-Aquis" (oder "Schengen Besitzstand") Inhalt der Vorschriften der
Europäischen Union. Alle Beitrittsstaaten müssen den Schengen-Aquis (frz. = das Erreichte) erfüllen und übernehmen, um Mitglied der Europäischen Union zu werden. Bei Schengen-Aquis handelt es sich u.a. um das Schengener Übereinkommen vom 14.06.1985, das Schengener Durchführungsübereinkommen vom 19.06.1990 sowie Beschlüsse des ehemaligen Exekutivkommittees des SDÜ, die Angelegenheiten der Aufbau- und Ablauforganisation der polizeilichen Zusammenarbeit, insbesondere die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Bereich der Fahndung im SIS, beschreiben. Dazu gibt es weitere Ausführungsvorschriften für den Visa (Schengen-Visa) -Bereich und den Asyl- und Ausländerbereich.



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