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Korruption

Korruption

Die kriminologische Forschung definiert den Begriff Korruption als "Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten eines Anderen, auf dessen Veranlassung oder Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten, mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit (in amtlicher oder politischer Funktion) oder für ein Unternehmen (betreffend Täter als Funktionsträger in der Wirtschaft)". Die Richtlinien für den polizeilichen Nachrichtenaustausch bei Korruptionsdelikten unterscheiden zwischen situativer und struktureller Korruption.

Als situative Korruption werden Korruptionshandlungen bezeichnet, denen ein spontaner Willensentschluss zugrunde liegt, d.h. die Tatbestandsverwirklichung erfolgt als unmittelbare Reaktion auf eine dienstliche Handlung und unterliegt keiner gezielten Planung oder Vorbereitung.

Bei struktureller Korruption handelt es sich um Fälle, bei denen die Korruptionshandlung auf der Grundlage längerfristig angelegter korruptiver Beziehungen bereits im Vorfeld der Tatbegehung bewusst geplant wurde. Es liegen demnach konkrete bzw. geistige Vorbereitungshandlungen vor, die eine Spontaneität der Handlung ausschließen.

Korruptionstatbestände finden sich in folgenden Paragraphen des materiellen Strafrechts:
- § 108b/ § 108e StGB (Wählerbestechung/Abgeordnetenbestechung)
- §§ 299 ff StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr)
- §§ 331 ff StGB (Vorteilsannahme/Bestechlichkeit/Vorteilsgewährung/Bestechung)
Darüber hinaus sind für die Bekämpfung der Korruption auf internationaler Ebene das Gesetz zur Bekämpfung der internationalen Bestechung (IntBestG) und das EUBestechungsgesetz (EUBestG) relevant.

Der Schwerpunkt der polizeilich bekannt gewordenen Fälle der Korruption lag im Jahr 2009 – wie schon in den Jahren zuvor – im Bereich der allgemeinen öffentlichen Verwaltung, wobei sich der im letzten Jahr festgestellte Trend einer Verlagerung der polizeilich festgestellten Korruptionsfälle in den Bereich der Wirtschaft fortgesetzt hat. Gleichwohl ist wie in den Jahren zuvor insbesondere im Bereich der Korruptionsfälle in der Wirtschaft von einem beträchtlichen Dunkelfeld auszugehen ist.

Lagebilder Korruption

Das Bundeslagebild Korruption enthält in gestraffter Form die aktuellen Erkenntnisse zur Lage und Entwicklung im Bereich der Korruption. Es basiert auf den Zulieferungen der Landeskriminalämter auf der Grundlage eines bundeseinheitlichen Erhebungsbogens.

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© Bundeskriminalamt - 2013