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Arzneimittelkriminalität

Informationen zur Arzneimittelkriminalität

Arzneimittelkriminalität

1. Bekämpfung der Arzneimittelkriminalität

Das BKA hat vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung der Arzneimittelkriminalität und anlässlich der gesetzlichen Zuweisung einer originären Ermittlungszuständigkeit in Fällen des international organisierten ungesetzlichen Handels mit Arzneimitteln (§ 4 Abs.1 BKAG) die phänomenbezogene Aufgabenwahrnehmung ausgebaut.

2. Das Arzneimittelgesetz (AMG)

Zweck des AMG ist es, im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel nach Maßgabe der darin enthaltenen Vorschriften zu sorgen.

3. Arzneimittel, rechtliche Definition

Arzneimittel sind gemäß § 2 des AMG Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, durch Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper

  1. Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen,
  2. die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände erkennen zu lassen,
  3. vom menschlichen oder tierischen Körper erzeugte Wirkstoffe oder Körperflüssigkeiten zu ersetzen,
  4. Krankheitserreger, Parasiten oder körperfremde Stoffe abzuwehren, zu beseitigen oder unschädlich zu machen oder
  5. die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu beeinflussen.

4. Anwendungsbereiche des Arzneimittelgesetzes

Humanarzneimittel

  • Arzneimittelfälschungen
  • nicht zugelassene/bedenkliche Arzneimittel
  • Doping im Spitzen- und Breitensport

Tierarzneimittel

  • Illegaler Einsatz bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen

5. Straftatbestände nach dem Arzneimittelgesetz (exemplarisch)

  • Herstellen / Inverkehrbringen (Definition gem. § 4 AMG) von bedenklichen Arzneimitteln (§§ 5, 95 Abs.1 AMG)
  • Herstellen / Inverkehrbringen von gefälschten Arzneimitteln (§§ 8 Abs.1, 95 Abs.1 AMG)
  • Abgabe oder Handel treiben von verschreibungspflichtigen Arzneimittel außerhalb von Apotheken (§§ 43, 95 Abs.1 AMG)

Es ergeben sich in diesem Zusammenhang deliktsspezifische Überschneidungen mit

  • Arzneimittelkriminalität
  • Umwelt-, Verbraucherschutz- und Artenschutzdelikten
  • Produkt- und Markenpiraterie

Im BKA werden im Rahmen der Zentralstellen- und Auswertungsfunktion national und international einschlägige Erkenntnisse gesammelt und aufbereitet sowie phänomenbezogene Ermittlungen geführt.

6. Aktuelles (Neu: Operation PANGEA VI)

Operation PANGEA VI:
Internationale Operation im Kampf gegen den Handel mit gefälschten und illegalen Arzneimitteln im Internet – INTERPOL koordiniert weltweiten Einsatz der Strafverfolgungsbehörden

Informationsflyer Arzneimittelkauf über das Internet (pdf 89-KB)

zur Pressemitteilung

7. Weiterführende Links

Arzneimittelgesetz

Arzneimittelzulassungen/Arzneimittelinformationen
Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder.
Arzneimitteldaten werden zentral und transparent dargestellt mit Recherchemöglichkeit nach dem Arzneimittelnamen und/oder dem Stoffnamen.

www.Bapoed.de
Portal des "Bundesverbandes der Apotheker im öffentlichen Dienst".
Hier finden Sie die Anschriften und Ansprechpartner in der Arzneimittelüberwachung und amtlichen Arzneimitteluntersuchung nach Bundesländern.

www.dimdi.de
Portal des "Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information" (DIMDI) - Institut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
Über das DIMDI kann im Internet kostenlos überprüft werden, ob ein relevantes Medikament über eine Zulassung verfügt. In dem System sind auch Eintragungen über Medikamente enthalten, die keine deutsche aber eine europäische Zulassung haben.
Darüber hinaus sind die in Deutschland zugelassenen Versandapotheken auf dieser Website recherchierbar (Versandapothekenregister).

www.ema.europa.eu
Europäische Arzneimittel-Agentur (EMEA).
Für Anfragen über eine europäische Zulassung von Arzneimitteln.

www.nada-bonn.de/recht/anti-doping-regelwerke/wada-code/
Doping Liste der "Welt Anti-Doping Agentur" (WADA).
Diese verfügt über nationale Stellen, in Deutschland ist diese Stelle die "Nationale Anti-Doping Agentur" (NADA) mit Sitz in Bonn.

www.polizei-beratung.de
Die Polizeiliche Kriminalprävention.
Mit der Suchfunktion auf der Seite polizei-beratung.de sind Informationen zu speziellen Themenbereichen wie z.B. dem Suchbegriff "Arzneimittel" oder "Doping" abrufbar.

http://www.polizei-beratung.de/medienangebot.html
In den Internet-Broschüren "Sehn-Sucht" und "Der goldene Herbst - Sicherheitstipps für Senioren" klärt die Polizei unter anderem über die Gefahren von illegalen Arzneimitteln auf.

www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/arzneimittel.html
Tipps zum sicheren Einkauf von Arzneimitteln im Internet und im Urlaub.

www.bvdva.de/zugelassene-versandapotheken
Übersicht über zugelassene Versandapotheken im Portal des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken.

www.arzneimittelsicherkaufen.de
Internetseite Arzneimittel sicher kaufen des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken.



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