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Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland

Cyber-Sicherheitsstrategie

Der Cyber-Raum umfasst alle durch das Internet über territoriale Grenzen hinweg weltweit erreichbaren Informationsinfrastrukturen. In Deutschland nutzen alle Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens die vom Cyber-Raum zur Verfügung gestellten Möglichkeiten. Staat, Kritische Infrastrukturen, Wirtschaft und Bevölkerung in Deutschland sind als Teil einer zunehmend vernetzten Welt auf das verlässliche Funktionieren der Informations- und Kommunikationstechnik sowie des Internets angewiesen.

Fehlerbehaftete IT-Produkte und Komponenten, der Ausfall von Informationsinfrastrukturen oder schwerwiegende Angriffe im Cyber-Raum können zu erheblichen Beeinträchtigungen der technischen, wirtschaftlichen und administrativen Leistungsfähigkeit und damit der gesellschaftlichen Lebensgrundlagen Deutschlands führen. Die Verfügbarkeit des Cyber-Raums und die Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der darin vorhandenen Daten sind zu einer existenziellen Frage des 21. Jahrhunderts geworden. Die Gewährleistung von Cyber-Sicherheit wird damit zur zentralen gemeinsamen Herausforderung für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft im nationalen und internationalen Kontext. Die Cyber-Sicherheitsstrategie wird die Rahmenbedingungen hierfür verbessern.

Zur Optimierung der operativen Zusammenarbeit aller staatlichen Stellen und zur besseren Koordinierung von Schutz- und Abwehrmaßnahmen gegen IT-Vorfälle wird ein Nationales Cyber-Abwehrzentrum eingerichtet. Es arbeitet unter der Federführung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und direkter Beteiligung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Die Zusammenarbeit im Nationalen Cyber-Abwehrzentrum erfolgt unter strikter Wahrung der gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse aller mitwirkenden Stellen auf der Basis von Kooperationsvereinbarungen. Bundeskriminalamt (BKA), Bundespolizei (BPol), das Zollkriminalamt (ZKA), Bundesnachrichtendienst (BND), die Bundeswehr sowie die aufsichtsführenden Stellen über die Betreiber der Kritischen Infrastrukturen wirken ebenfalls unter Wahrung ihrer gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse mit.

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