Sachbeweise Tötungsdelikte

Polizeidienststelle und Gerichte der Bundesländer beauftragen das KTI mit kriminaltechnischen Untersuchungen zur Aufklärung von Tötungsdelikten, insbesondere dann, wenn es um Problemspuren, spezielle Verfahren, komplexe Tatverläufe oder Obergutachten geht.





