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Kernkompetenzen

Kriminaltechnische Fallarbeit, Forschung und Entwicklung, das Führen von Sammlungen und Informationssystemen sowie Lehre und Beratung als Kernkompetenzen des KTI zielen stets darauf ab, die Wirksamkeit des Sachbeweises zu erhöhen.

Um die Aufträge der Strafverfolgungsbehörden kompetent und auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik bearbeiten zu können, verfügt das Kriminaltechnische Institut des Bundeskriminalamtes nicht nur über die dazu erforderlichen technischen und naturwissenschaftlichen Einrichtungen, sondern es kann auch mit einer hohen fachlichen Spezialisierung seinem gesetzlichen Auftrag nachkommen.

Fallarbeit

Kernkompetenzen - Fallarbeit

In den 21 Fachbereichen des Kriminaltechnischen Instituts, die unterschiedlichste Asservate wie etwa Waffen und Munitionsteile, gefälschte Urkunden, Materialien biologischen Ursprungs, audiovisuelle Aufzeichnungen oder Substanzen wie Rauschgifte, Brandlegungsmittel oder Sprengstoffe untersuchen, werden jedes Jahr etwa 10.000 Aufträge bearbeitet. Auftraggeber sind Länderdienststellen, Gerichte, Staatsanwaltschaften, Bundespolizei oder die Abteilungen des Bundeskriminalamtes selbst. Im Rahmen internationaler Amtshilfe werden zunehmend Aufträge aus dem Ausland bearbeitet. Aus der Fallarbeit hervorgehende Gutachten werden auch vor Gericht vertreten.

Forschung und Entwicklung

Kernkompetenzen - Forschung und Entwicklung

In einer Zeit rasanter wissenschaftlicher und technischer Entwicklung sowie zunehmender Internationalisierung ist es für die kriminaltechnische Arbeit unverzichtbar, ihre Methoden den sich stetig verändernden Bedingungen anzupassen. Dabei muss nicht nur die wissenschaftliche Aktualität gewahrt werden, das Kriminaltechnische Institut muss auch einer sich wandelnden Kriminalitätslage begegnen. Die Erwartungen von Polizei und Justiz konzentrieren sich ihrerseits stets auf einen weiteren Ausbau der Möglichkeiten des Sachbeweises. Für die Kriminaltechnik bedeutet dies: Innovation sowie ständige Optimierung bisheriger Verfahren und Techniken.
Die kriminaltechnische Forschung und Entwicklung im KTI erhält eine besondere Prägung durch den gesetzlichen Auftrag und das Selbstverständnis des Bundeskriminalamtes als Zentralstelle, insbesondere aber durch das Ziel, die Initiativ- und Führungsrolle auf nationaler und internationaler Ebene beständig auszubauen.

Sammlungen und Informationssysteme

Kernkompetenzen - Sammlungen und Informationssysteme

Ein Großteil der Untersuchungserfolge mittels Sachbeweises ist zweifellos den kriminaltechnischen Sammlungen und Informationssystemen zu verdanken, die im Kriminaltechnischen Institut vorgehalten werden. Eingang finden nicht nur Tatmittel wie Waffen oder Munition, sondern die unterschiedlichsten Referenzmuster, die für die Aufklärung von Straftaten relevant sein können, seien es Autolacke, Betäubungsmittel, Sprengstoffe oder Schuhspuren. Die Pflege von Sammlungen setzt aufwendige Marktrecherchen, Industriekontakte sowie eine aktive Teilnahme an nationalen wie internationalen Kongressen voraus. Nicht nur für die Arbeit im KTI selbst, auch für die Kriminaltechniken der Bundesländer sowie kriminaltechnische Institute weltweit sind die in den Sammlungen enthaltenen Informationen von großem Wert.

Lehre und Beratung

Kernkompetenzen - Lehre und Beratung

Die Weitergabe kriminaltechnischen Wissens ist integraler Bestandteil der vom KTI wahrgenommenen Aufgaben. So ist das Kriminaltechnische Institut maßgeblich am grundlegenden Auftrag des Bundeskriminalamtes zur Aus- und Fortbildung der deutschen Polizei beteiligt. Nicht nur werden Sachverständige der Landeskriminalämter geschult, auch Führungskräfte des höheren Polizeivollzugsdienstes, Richter, Staatsanwälte und Strafverteidiger werden im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen des BKA über Stand und Möglichkeiten der Kriminaltechnik informiert. Kriminalpolizeiliche Gremien und Ministerien auf Landes- und Bundesebene werden vom KTI hinsichtlich wissenschaftlicher Standards, die z. B. für geplante Präventionsmaßnahmen oder Aspekte der Gesetzgebung von Relevanz sein können, beraten. Auch die Weiterbildung von Experten im Ausland ist bewährte Tradition, meist im Rahmen polizeilicher Ausbildungs- und Ausstattungshilfen, die auf politischer Ebene vereinbart werden.



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