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Forschungsprojekt "Authentizität digitaler Bilder II" - Abschlussbericht

Problemstellung

Während in der Vergangenheit der Beweiswert einer Fotografie bei Vorlage des Originals (meist ein Filmnegativ oder ein Diapositiv) nur in Ausnahmefällen angezweifelt werden musste, droht dieser im Zeitalter der Datenverarbeitung wegen der leichten Manipulierbarkeit digitaler Bilder generell in Frage gestellt zu werden. In dieser Situation bedarf die Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Beweiswertes von Fotografien der größtmöglichen gemeinsamen Anstrengung aller Interessenten, insbesondere natürlich der Strafverfolgungsbehörden.

Das Fraunhofer Institut für Integrierte Schaltungen in Erlangen hat 1998 im Auftrage des Bundeskriminalamtes1 die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für eine digitale Kamera definiert, die folgende polizeilichen Anforderungen erfüllen sollte:

  • Erhöhung der Beweiskraft digitaler Bilder für Gerichtsverfahren durch Integration zusätzlicher Informationen in die Bilddatei, eindeutige Identifizierung des Fotografen und der eingesetzten Kamera, Erfassung weiterer relevanter Daten,
  • Manipulationssichere Speicherung der Bilddaten zusammen mit den Zusatzinformationen,
  • Nachweisbarkeit der Bildintegrität zur effektiven Sicherung digitaler Bilddaten,
  • Nachvollziehbarkeit notwendiger und/oder hilfreicher Bildbearbeitung (Formatkonvertierung, Skalierung, Kontrastanhebung, Kompression etc.).

Lösungsansatz

Mit der Realisierung eines Demonstrators (Digitalkamera mit Signaturkomponente auf Basis elektronischer Signaturen) wurde das Institut für Mikroelektronik in Stuttgart (IMS) beauftragt, das als öffentlich-rechtliche Stiftung des Landes Baden-Württemberg anwendungsorientierte Forschung und Auftragsproduktion im Bereich der Mikroelektronik betreibt.
Im Lauf der Entwicklung des Demonstrators zeigte sich der enorm rasche Wandel auf dem Markt der digitalen Fotografie als eine große Herausforderung. Die Zeit zwischen dem Erscheinen eines neuen Kameramodells und dessen Ablösung durch ein Nachfolgemodell beträgt mittlerweile nur noch wenige Monate.

Eine Digitalkamera, die die Anforderungen für die "Authentizität digitaler Bilder“ erfüllen soll, muss in der Hardware und in der Steuerungssoftware modifiziert werden, um beispielsweise einen Kartenleser für Signaturkarten einbinden zu können. Gleichzeitig muss die Kameraelektronik vor unberechtigten Modifikationen geschützt werden bzw. müssen Manipulationsversuche automatisch erkannt werden.
Potenzielle Anwender wären nicht nur Polizeidienststellen, sondern auch Berufsfotografen und Gutachter, bei denen der Herkunftsnachweis und eine nachvollziehbare Integritätsprüfung der Bilddaten eine besondere Bedeutung haben.

Original oder Fälschung?

Authentizitätsprüfung durch Vergleich der Hash-Prüfsummen

Authentizitätsprüfung durch Vergleich der Hash-Prüfsummen

[1] Gabriele Sprenger: Abschlussbericht zur Projektstudie "Digitale Bildaufzeichnung mit Verschlüsselungseinheit", Fraunhofer Institut für Integrierte Schaltungen, Erlangen 1998

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