Waffengesetz (WaffG)
Zusätzlich zu den hier aufgeführten Fragen und Antworten finden Sie weitere Informationen auf der Internet-Seite des Bundesministeriums des Innern
Informationen des Bundesministeriums des Innern zum neuen Waffenrecht
| Frage | Antwort |
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| Wie sind die Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Waffengesetz? | Das Waffengesetz (WaffG) als Bundesgesetz obliegt in der Ausführung grundsätzlich den Ländern. Das … |
| Zuständigkeiten des BKA ? | Das BKA ist gemäß § 40 Abs. 4 WaffG zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für verbo … |
| Was fällt unter das Führverbot des § 42 a WaffG? | Anscheinswaffen Anscheinswaffen sind Schusswaffen, die Ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinung … |
| Wie ist der Begriff „Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform“ beim Verbot der Vorderschaftrepetierflinten auszulegen? | Der Begriff „kürzest mögliche Verwendungsform“ bezieht sich nach hiesiger Ansicht auf die Waffe im … |
| Ich bin im Besitz einer mehrschüssigen Kurzwaffe, deren Baujahr nach dem 1. Januar 1970 liegt, für Zentralfeuermunition in Kalibern unter 6,3 mm. Kann ich für meine Waffe eine Ausnahmegenehmigung beantragen? | Nach den Hinweisen des BMI vom 20. März 2008 zur Änderung des Waffenrechts, ist für diese Waffen ke … |
| Was gilt für Elektroschocker ? | Elektroimpulsgeräte fallen nicht unter verbotene Gegenstände, wenn Sie mit dem folgendem Prüfzeiche … |
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