Ausnahmegenehmigungen
| Bundeskriminalamt Aufhebung der Ausnahmegenehmigung nach §40 Abs.4 WaffG zur Regelung des Umgangs mit Selbstladepistolen Stetschkin APS, Kaliber 9mm Makarov, die auf Einzelfeuer umgebaut wurden, vom 06.01.2010 Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 9 vom 19.01.2010 Download (pdf/66 KB)Aufhebung der Ausnahmegenehmigung nach §40 Abs.4 WaffG zur Regelung des Umgangs mit Selbstladepistolen Stetschkin APS, Kaliber 9mm Makarov, die auf Einzelfeuer umgebaut wurden, vom 06.01.2010 |
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| Bundeskriminalamt Aufhebung der Ausnahmegenehmigung zur Regelung des Umgangs mit Mauser Reihenfeuerpistolen C96 Modell 1932 (712), die auf Einzelfeuer umgebaut wurden, vom 06.01.2010 Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 9 vom 19.01.2010 Download (pdf/67 KB)Aufhebung der Ausnahmegenehmigung zur Regelung des Umgangs mit Mauser Reihenfeuerpistolen C96 Modell 1932 (712), die auf Einzelfeuer umgebaut wurden, vom 06.01.2010 |
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| Bundeskriminalamt Ausnahmegenehmigung nach §40 Abs.4 WaffG zur Regelung des Umgangs mit Selbstladepistolen Stetschkin APS, Kaliber 9mm Makarov, die auf Einzelfeuer umgebaut wurden, vom 17.04.2009 -aufgehoben- Download (pdf/304 KB)Ausnahmegenehmigung nach §40 Abs.4 WaffG zur Regelung des Umgangs mit Selbstladepistolen Stetschkin APS, Kaliber 9mm Makarov, die auf Einzelfeuer umgebaut wurden, vom 17.04.2009 |
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| Bundeskriminalamt Ausnahmegenehmigung zur Regelung des Umgangs mit Mauser Reihenfeuerpistolen C96 Modell 1932 (712), die auf Einzelfeuer umgebaut wurden, vom 28.11.2008 Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 189 vom 11.12.2008 -aufgehoben- Download (pdf/197 KB)Ausnahmegenehmigung zur Regelung des Umgangs mit Mauser Reihenfeuerpistolen C96 Modell 1932 (712), die auf Einzelfeuer umgebaut wurden, vom 28.11.2008 |
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| Bundeskriminalamt Ausnahmegenehmigung gemäß § 40 Abs. 4 des Waffengesetzes zur Regelung des Umgangs mit Elektroimpulsgeräten ohne Zulassung und Prüfzeichen vom 07.12.2007 Weitere Informationen finden Sie unter "Elektroschocker" Download (pdf/53 KB)Ausnahmegenehmigung gemäß § 40 Abs. 4 des Waffengesetzes zur Regelung des Umgangs mit Elektroimpulsgeräten ohne Zulassung und Prüfzeichen vom 07.12.2007 |
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| Bundeskriminalamt Ausnahmegenehmigung zum Besitz von bisher gelieferten Spring- und Fallmessern an behinderte Berechtigte nach dem sozialen Entschädigungsrecht (Kriegsopferversorgung u.a.) vom 10.11.2003 Download (pdf/84 KB)Ausnahmegenehmigung zum Besitz von bisher gelieferten Spring- und Fallmessern an behinderte Berechtigte nach dem sozialen Entschädigungsrecht (Kriegsopferversorgung u.a.) vom 10.11.2003 |





