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BKA-Vizepräsident Prof. Dr. Jürgen Stock beim 69. Deutschen Juristentag in München

Prof. Dr. Jürgen Stock, Vizepräsident beim Bundeskriminalamt, beim 69. Deutschen JuristentagQuelle: Andreas Burkhardt

Verschiedene juristische Facetten des Internets bildeten den Schwerpunkt des 69. Deutschen Juristentages (djt), der vom 18. bis 21. September 2012 in München stattfand. So beschäftigte sich die Abteilung Strafrecht des djt mit der Bedrohung durch im Internet begangene Straftaten auf der einen und der Strafverfolgung im Internet auf der anderen Seite.

Auch das Bundeskriminalamt (BKA) beteiligte sich an den Vorträgen und Diskussionen der strafrechtlichen Abteilung zum Thema „Straftaten und Strafverfolgung im Internet“. BKA-Vizepräsident Jürgen Stock gab in seinem Vortrag einen Überblick über den Phänomenbereich "Cybercrime" und stellte exemplarisch typische Erscheinungsformen des Phänomens aus dem Ermittlungsalltag dar: Botnetze, DDoS-Attacken, DNS-Changer und Ransomware. Zudem schilderte er die Gefahren durch Angriffe auf so genannte kritische Infrastrukturen und benannte Cybercrime als einen Kriminalitätsbereich mit wachsendem Schadenspotenzial.

Als Resultat leitete Stock den gesetzgeberischen Handlungsbedarf ab, der aus Sicht des Bundeskriminalamtes in diesem Kriminalitätsbereich besteht. So hält es das BKA für dringend erforderlich, einen neuen Straftatbestand zur "Datenhehlerei" einzuführen, um eine entsprechende Strafbarkeitslücke in der virtuellen Welt zu schließen. Weiterhin plädierte Stock dafür, auch bei solchen Straftaten, die sich gegen informationstechnische Systeme bzw. dort gespeicherte Daten richten (etwa das bandenmäßige oder gewerbsmäßige Ausspähen von Daten), die Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung zu eröffnen. Er sprach sich außerdem für eine gesetzliche Klarstellung der so genannten Quellen-TKÜ in der Strafprozessordnung (StPO) aus, um der faktischen Entstehung eines strafverfolgungsfreien Raumes durch die Nutzung von Kryptierungsprogrammen entgegenzuwirken. Stock wies dabei auf das Fehlen einer Befugnisnorm zur Online-Durchsuchung in der StPO hin und äußerte sich zur so genannten "Vorratsdatenspeicherung". Er belegte anhand der vom BKA durchgeführten Studie die Notwendigkeit von Verkehrsdatenauskünften und sprach sich im Sinne einer effektiven Strafverfolgung und Gefahrenabwehr in schwerwiegenden Fällen für eine umgehende Umsetzung der EU-Richtlinie 006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten aus. In diesem Zusammenhang forderte Stock auch eine Gleichstellung von Telemedien- und Telekommunikations-Dienstleistern im Hinblick auf ihre Verpflichtung zur Auskunftspflicht gegenüber den Strafverfolgungsbehörden.

Den fachlichen Höhepunkt des Deutschen Juristentages stellte die abschließende Beschlussfassung dar, die auch auf ein reges Medienecho stieß. Die strafrechtliche Abteilung des djt hatte dazu rechtspolitische Gestaltungsvorschläge in Form von Beschlüssen erarbeitet, deren Inhalt sich maßgeblich aus den Thesen des Gutachters sowie der Referenten ergab. Die am 21. September veröffentlichten Beschlüsse des djt entsprechen weitgehend den vom BKA vertretenen Thesen und werden vom Bundeskriminalamt begrüßt.

Weitere Informationen und Einzelheiten zu den Thesen und zu den Beschlüssen des 69. Deutschen Juristentages finden Sie auf der Internetseite www.djt.de.



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