Abteilung "Polizeilicher Staatsschutz" (ST)
Aufgabe des Polizeilichen Staatsschutzes (ST) ist die Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität. Straftaten werden diesem Deliktsbereich zugeordnet, wenn die Tatumstände und/oder die Tätereinstellung Anhaltspunkte dafür bieten, dass sie in strafbarer Weise den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten. Extremistische und terroristische Straftaten stellen die schwerwiegendsten Erscheinungsformen der politisch motivierten Kriminalität dar. Die Verhinderung und Bekämpfung derartiger Straftaten hat für das BKA eine hohe Priorität – insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltenden Bedrohung durch den internationalen Terrorismus.
Aufgrund des Engagements in Afghanistan steht gegenwärtig auch Deutschland im Zielspektrum religiös motivierter Terroristen. Schwerwiegende Anschläge in Deutschland konnten bislang durch die Sicherheitsbehörden verhindert werden, wie z.B. die versuchten An-schläge auf Regionalzüge in Koblenz und Dortmund im Jahr 2006 sowie die geplanten Anschläge durch mutmaßliche Mitglieder der Islamischen Jihad Union (IJU), der sogenannten Sauerlandgruppe, im Jahr 2007. Perspektivisch ist von einer anhaltend hohen Gefährdungslage in Deutschland durch religiös motivierte islamistische Terroristen auszugehen. Ein Beleg dafür sind die zahlreichen Nennungen Deutschlands in entsprechenden Drohvideos.
Zur Abwehr der daraus resultierenden Gefahren nimmt die Abteilung ST seit dem 01.01.2009 in Fällen des internationalen Terrorismus, bei denen
- eine länderübergreifende Gefahr vorliegt oder
- die Zuständigkeit einer Landesbehörde nicht erkennbar ist oder
- eine Landesbehörde das BKA ersucht,
auch Aufgaben zur Abwehr von Gefahren wahr. Zu diesem Zweck wurden entsprechende Gefahrenabwehrbefugnisse in das BKA-Gesetz aufgenommen.
Im Einzelnen werden folgende Kriminalitätsbereiche abgedeckt:
- Politisch motivierte Kriminalität - links und rechts -
- Politisch motivierte Ausländerkriminalität - einschließlich internationaler Terrorismus (religiös motivierter Extremismus/Terrorismus)
- Spionage, illegaler Technologie- und Warenverkehr sowie ABC-Kriminalität
Die Zentralstellenfunktion der Abteilung - Sammlung und Auswertung von Nachrichten und anschließende Aufbereitung/Zusammenführung zu einem Gesamtlagebild - ist für die kriminalpolizeiliche Arbeit von entscheidender Relevanz. Sie dient der Gewinnung von Ermittlungsansätzen und der Verhinderung von Straftaten im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität. Die wesentliche Basis für diese Lagebilder bilden Erkenntnisse aus den eigenen Ermittlungsverfahren, ergänzt um die Auswerteergebnisse nationaler und internationaler Partnerbehörden. Die gewonnenen Erkenntnisse finden zudem Eingang in fallübergreifende Analyse- und Auswertungsprojekte mit deliktischen, regionalen oder strukturbezogenen Schwerpunkten.
Im Bereich der Strafverfolgung ist die Abteilung ST zuständig in Fällen terroristischer Straftaten gemäß § 129a Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) und § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland) sowie für die Durchführung von Ermittlungsverfahren in Fällen politisch motivierter Straftaten gegen Leib, Leben oder Freiheit eines der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes und ihrer Gäste.
Auch bei Geiselnahmen einschließlich Pirateriefällen im Ausland und damit in Zusammenhang stehenden Straftaten zum Nachteil Deutscher ist das BKA kompetente Zentral- und Anlaufstelle für nationale und internationale Kooperationspartner. Die Abteilung ST führt in vielen dieser Fälle die Ermittlungen und steht dabei im ständigen Kontakt mit dem Krisenstab des Auswärtigen Amtes.
Zur Verfolgung des Ziels, die Geldströme des internationalen Terrorismus aufzuspüren und diesem somit eine lebensnotwendige Grundlage zu entziehen, wurde ein Referat Finanzermittlungen gegründet. Es ist die bundesweit erste Dienststelle im Staatsschutzbereich, die sich ausschließlich mit dieser speziellen Thematik befasst. Im Rahmen verfahrensintegrierter Finanzermittlungen erfolgt z.B. die Abklärung von Konten und sonstigen Finanztransfers bis hin zur Vermögensabschöpfung.
Der Staatsschutz und insbesondere die Terrorismusbekämpfung sind Aufgaben, die national wie international in der Zuständigkeit von verschiedenen polizeilichen Sicherheitsbehörden und von Nachrichtendiensten wahrgenommen werden. Daher ist eine intensive Kooperation auf der Grundlage bestehender Gesetze und Vereinbarungen erforderlich. Dies wird national mit dem in Berlin geschaffenen "Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum" (GTAZ) umgesetzt. Gegenwärtig sind dort 40 Behörden des Bundes und der Länder vertreten - neben BKA, Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und Bundesnachrichtendienst (BND) auch die Landeskriminalämter und Landesämter für Verfassungsschutz, die Bundespolizei (BPol) , das Zollkriminalamt (ZKA), das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF), der Militärischen Abschirmdienst (MAD) sowie die Generalbundesanwaltschaft.
Mit der Präsenz der Behördenvertreter vor Ort können Informationen schnell gebündelt, verdichtet und gemeinsam bewertet werden. So werden alle verfügbaren Erkenntnisquellen einbezogen, um mögliche Bedrohungsszenarien frühzeitig zu erkennen. Außerdem ist es möglich, operative Maßnahmen ad hoc abzustimmen. Dabei setzen die Verantwortlichen auf eine größtmögliche Nähe und Kooperation unter Beachtung des gesetzlich geforderten Trennungsgebots.
Seit dem 01.01.2007 beteiligt sich ST auch am "Gemeinsamen Internet-Zentrum" (GIZ) unter der Geschäftsführung des BfV. Ziel dieses Zentrums ist die Bündelung der Ressourcen im Bereich der Internetauswertung zum islamistischen Terrorismus.
Darüber hinaus vertritt die Abteilung ST die Interessen des Polizeilichen Staatsschutzes in Deutschland im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit. Als wesentliche Elemente der Zusammenarbeit haben sich dabei das Europäische Polizeiamt Europol, die Police Working Group on Terrorism (PWGT) und die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation (IKPO-Interpol) bewährt.
Deutschland darf kein sicherer Hafen für Verantwortliche schwerer Verstöße gegen das Humanitäre Völkerrecht sein, Kriegsverbrechen müssen vor den zuständigen Gerichten zur Anklage gebracht werden. Die Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen und weiteren Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (ZBKV) im BKA nimmt diesbezüglich die strafrechtliche Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen wahr. Die Nationale Kooperation mit den ZBKV-Ansprechstellen der Landeskriminalämter und der Bundespolizei sowie die internationale Zusammenarbeit mit War Crimes Units und den bestehenden Strafgerichtshöfen (Jugoslawien - ICTY, Ruanda - ICTR und Internationaler Strafgerichtshof - ICC) ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit der ZBKV.
Nicht zuletzt werden Ausländer aus sicherheitskritischen Staaten, die beabsichtigen nach Deutschland bzw. in das Schengen-Gebiet einzureisen, vor der Visumerteilung in dem sogenannten Konsultationsverfahren (KzB-Verfahren) einer Überprüfung durch verschiedene Sicherheitsbehörden unterzogen. In Deutschland führt neben dem BfV, BND, ZKA und MAD auch die Abteilung ST des BKA die polizeilichen Überprüfungen der Visumantragsdaten gemäß dem Schengener Durchführungsübereinkommen und dem Aufenthaltsgesetz durch. Im Jahr 2008 wurden in diesem Verfahren insgesamt über 1,2 Millionen Visumanträge zur Überprüfung übermittelt. Darüber hinaus werden auch die Daten von Asylantragstellern sowie Spätaussiedlern hinsichtlich vorliegender polizeilicher Erkenntnisse überprüft.






