Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für die Bundesrepublik Deutschland wird vom Bundeskriminalamt erstellt. Sie erscheint in Buchform einmal jährlich jeweils in der zweiten Jahreshälfte. Die meisten Ausfertigungen werden Polizei- und Justizbehörden, aber z.B. auch Hochschulen zur Verfügung gestellt.
Die PKS enthält die der Polizei bekannt gewordenen rechtswidrigen (Straf-)Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen und eine Reihe weiterer Angaben zu Fällen, Opfern oder Tatverdächtigen. Nicht enthalten sind in der PKS Ordnungswidrigkeiten, Staatsschutz- und Verkehrsdelikte. In der PKS für die Bundesrepublik Deutschland werden die von den 16 Landeskriminalämtern gelieferten Landesdaten tabellarisch und grafisch aufbereitet und kommentiert.





