Kriminalstrategie
Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
Quelle: Bundeskriminalamt
Das BKA beobachtet die Entwicklung der Kriminalität, erstellt kriminalpolizeiliche Analysen und Statistiken und entwickelt polizeiliche Methoden und Arbeitsweisen der Verbrechensbekämpfung.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für die Bundesrepublik Deutschland wird vom BKA erstellt und elektronisch sowie in Buchform veröffentlicht.
Die PKS enthält die der Polizei bekannt gewordenen rechtswidrigen (Straf-)Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, die ermittelten Tatverdächtigen und eine Reihe weiterer Angaben zu Fällen, Opfern oder Tatverdächtigen. Nicht enthalten in der PKS sind Ordnungswidrigkeiten, Staatsschutz- und Verkehrsdelikte. In der PKS für die Bundesrepublik Deutschland werden die von den 16 Landeskriminalämtern und der Bundespolizei gelieferten Daten tabellarisch und grafisch aufbereitet und kommentiert. Aktuelle Erkenntnisse zu dem Umfang der polizeilich bekannt gewordenen Kriminalität, der Fallentwicklung, der Aufklärungsquote u.ä. sind den PKS-Jahrbüchern bzw. dem Kurzbericht der Innenminister-Konferenz (IMK) zu entnehmen.
Vielfältige kriminalistisch-kriminologische Forschungsprojekte des BKA befassen sich mit aktuellen oder grundsätzlichen polizeilichen Problemstellungen. Die Ergebnisse werden publiziert und den Polizeidienststellen bzw. den polizeilichen Aus- und Fortbildungsstätten, aber auch der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Daneben ist die wissenschaftliche Beratung und Unterstützung der Polizeibehörden des Bundes und der Länder in konkreten kriminalstrategischen Fragestellungen von besonderer Bedeutung. So werden in ständiger, interdisziplinärer Projektarbeit Themen analysiert, die Einfluss auf die zukünftige polizeiliche Arbeit haben könnten. Ziel ist es, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und Lösungsansätze für Reaktionen aufzuzeigen. Das BKA unterstützt die sachbearbeitenden Polizeidienststellen aber auch konkret bei der Aufklärung schwerer Straftaten, etwa durch die Erstellung von Fallanalysen und Täterprofilen.
Die Beobachtung der Entwicklungen auf dem Gebiet der Kriminalprävention im In- und Ausland sowie die Umsetzung neuer Erkenntnisse gehören ebenso in den Aufgabenzuschnitt wie die Anfertigung von Gutachten und Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen oder allgemeinen polizeirelevanten Rechtsfragen. Die Einrichtung einer Rechtstatsachensammelstelle dient dem Ziel, durch Sammlung, Auswertung und Berichterstattung dem Gesetzgeber eine Basis für rechtspolitische Entscheidungen zu liefern und die Wirkung vorhandener Gesetze bewerten zu können.





