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Elektronische Fahndungs- und Informationssysteme

Das beim Bundeskriminalamt betriebene elektronische Informationssystem der Polizei (INPOL) ist für Fahndungs- und Ermittlungsarbeiten unentbehrlich. Daten der von deutschen Polizei- oder Justizbehörden gesuchten Personen stehen bereits wenige Sekunden nach der Erfassung allen angeschlossenen Behörden zur Verfügung. Zugriff auf das System haben neben dem Bundeskriminalamt die Landespolizeidienststellen, der Bundespolizei und die Zollbehörden. Kernstücke sind die Personen- und Sachfahndungsdateien.

Eine Überprüfung der Fahndungsnotierungen hinsichtlich datenschutzrechtlicher Löschungsfristen erfolgt automatisch.

In der INPOL-Personenfahndungsdatei sind zum 01. Juni 2010 u. a. ca.

  • 475.292 Festnahmeersuchen und
  • 158.450 Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung

registriert.

In der INPOL-Sachfahndungsdatei sind etwa 10,6 Mio. Gegenstände erfasst, die wegen eines möglichen Zusammenhangs mit Straftaten gesucht werden.

In der Sachfahndung enthalten sind u. a. etwa

  • 138.568 PKW
  • 739.426 Fahrräder
  • 5.597.512 Ausweispapiere, Führerscheine usw.
  • 274.333 Schusswaffen.

Für die Fahndung innerhalb der Vertragsstaaten des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) steht ein weiteres computergestütztes Erfassungs- und Abfragesystem zur Personen- und Sachfahndung - das Schengener Informationssystem (SIS) - zur Verfügung. Die Einrichtung des SIS ist eine wichtige Ausgleichsmaßnahme für den Abbau der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der Vertragsstaaten des SDÜ. Die SIRENE (Supplementary Information Request at the National Entry) im Bundeskriminalamt ist die nationale Zentralstelle für den Informationsaustausch im Zusammenhang mit einer Fahndung im SIS.

Die Fahndungen können grundsätzlich jederzeit von jedem Polizeibeamten in jedem Vertragsstaat abgefragt werden. Das Antwortzeitverhalten liegt im Sekundenbereich. Allein in Deutschland stehen hierfür ca. 180.000 INPOL-fähige Arbeitsplätze für eine Abfrage zur Verfügung. Mit Stand 01.04.2010 umfasste das SIS ein Datenvolumen von über 32,5 Mio. Fahndungen. Diese teilen sich auf in ca. 31,3 Mio. Sachfahndungen und 1,2 Mio. Personenfahndungen.

Derzeit sind dem SIS Deutschland, Frankreich, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Spanien, Portugal, Italien, Österreich, Griechenland, Schweden, Finnland, Dänemark, die Tschechische Republik, Polen, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Slowenien, die Slowakische Republik, Ungarn sowie die assoziierten Staaten Norwegen, Island und die Schweiz angeschlossen.

Fahndungen nach Personen oder Sachen werden durch die jeweils ausschreibenden Vertragsstaaten erfasst und über eine Zentrale in Straßburg an alle nationalen Stellen verteilt.

Das System unterstützt die Fahndung nach

  • Personen, die zur Auslieferung bzw. Überstellung in Schengen-Staaten gesucht werden,
  • Personen, die zur Einreiseverweigerung bzw. zur Abschiebung in den Schengen-Staaten ausgeschrieben sind,
  • Personen, die zur Aufenthaltsermittlung, Ingewahrsamnahme oder zur polizeilichen Beobachtung ausgeschrieben werden,
  • Sachen innerhalb der Fahndungskategorien (Kfz über 50 ccm, Anhänger über 750 kg und Wohnwagen, Kfz-Kennzeichen, Kfz-Scheine, Schusswaffen, ausgestellte Identitätsdokumente, Blanko-Dokumente, Banknoten)

Deutschland stellt dabei etwa als ein Sechstel des gesamten Fahndungsbestandes.



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