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Ausbildungs- und Ausstattungshilfe

Ausbildungshilfe beinhaltet die Vermittlung

  • von deutschem (kriminal-) polizeilichen Know-how
  • der Arbeitsweisen einer rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichteten Polizei und
  • der Kenntnis von Mitteln und Methoden moderner Ermittlungsarbeit.

Die Vermittlungen polizeilichen Wissens im Rahmen der Ausbildungshilfe sind abhängig von den Vorkenntnissen und den Wünschen des begünstigten Landes. So können polizeiliche Grundlagenseminare ebenso auf der Tagesordnung stehen wie z.B. hochspezialisierte Lehrgänge, die die Polizeien in die Lage versetzen sollen, Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen effektiver zu gestalten.

Die ausbildungsbegleitende Ausstattungshilfe dient im besonderen Maße der Förderung strategisch oder operativ bedeutsamer Empfängerstaaten, um dortige Standards zu erhöhen und eine eigenständige, effiziente Aufgabenwahrnehmung im jeweiligen Land zu erreichen.

Die Finanzierung von IT-Ausstattung zur Einrichtung und zum Betreiben polizeilicher Informations- und Auswertesysteme gehört ebenso zum Ausstattungshilfespektrum wie die Lieferung von Einsatzmitteln zur Beweiserhebung und Dokumentation oder die Bereitstellung von Spezialgeräten zur Durchführung kriminaltechnischer Untersuchungen.

Generell von einer Lieferung ausgeschlossen sind:

  • Waffen und Munition, sowie Maschinen zu deren Herstellung
  • Hilfsmittel des unmittelbaren Zwanges
  • Nachrichtendienstliches Gerät.


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