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Polizeidiensttauglichkeit

An die Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamten des Bundes werden im Dienst sehr hohe körperliche Anforderungen gestellt, die eine uneingeschränkte gesundheitliche Eignung auch für die folgenden Jahre erfordern. Durch eine Untersuchung auf Polizeidiensttauglichkeit wird die gesundheitliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen des Eignungsauswahlverfahres (EAV) festgestellt.

Die nachfolgenden Informationen sollen Sie über die gesundheitlichen Anforderungen und möglichen Ausschlusskriterien im Vorfeld informieren.

Kosten für Atteste oder Bescheinigungen werden vom Bundeskriminalamt nicht übernommen!

Bei unklaren Krankheitsbildern bzw. sollten Sie eine der Fragen mit „Ja“ beantworten, dann rufen Sie uns bitte an (Hotline: 0611-55-16755; Montag und Mittwoch von 13:00 – 15 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 09:00 – 11:00 Uhr).

Anforderungen

Gesundheitliche Anforderungen

  • kein Übergewicht (BMI über 27,5 kg/m²) bzw. Untergewicht (BMI unter 18 kg/m²)
    Body-Maß-Index (BMI)= Körpergewicht (kg):Körpergröße (m²)
  • keine Funktionsbehinderungen oder Bewegungseinschränkungen, die das Laufen, Stehen, Sitzen oder Schreiben beeinflussen
  • ausreichendes Sehvermögen auch ohne Sehhilfe (Brille) (bitte beachten Sie die gesonderten Informationen)
  • gutes Farbunterscheidungsvermögen und räumliches Sehen
  • leistungsfähiges Herz-Kreislaufsystem (da die Anforderungen an die Ausdauerleistungsfähigkeit besonders hoch sind, wird jeder Bewerberin/jedem Bewerber ausdrücklich empfohlen, sich mit Hilfe eines regelmäßigen Ausdauertrainings auf den Kreislauffunktionstest vorzubereiten)
  • saniertes, kariesfreies Gebiss. Kein herausnehmbarer Zahnersatz (Teil-oder Totalprothesen). Abgeschlossene kieferorthopädische Behandlung
  • das Hormonsystem muss intakt sein

Die Mindestgröße bei Männern beträgt 166 cm und bei Frauen 162 cm.

Ausschlussgründe insbesondere

  • Zustand nach operativen Eingriffen an Gelenken in den letzten 12 – 24 Monaten
  • Gelenk-oder Wirbelsäulenarthose
  • Zustand nach Bandscheibenoperationen
  • Wirbelgleiten, Bandscheibenvorfall
  • Augenlaseroperationen in den letzten 12 Monaten und (bitte beachten Sie die gesonderten Informationen)
  • Allergien mit erforderlicher Dauermedikation
  • Hauterkrankungen, z.B. Schuppenflechte, Neurodermitis
  • Lungen- und Atemwegserkrankungen z.B. Asthma bronchiale, hyperreagibles Bronchialsystem
  • Darmerkrankungen z.B. Colitis ulcerosa, Morbus Crohn
  • Lebererkrankungen oder chronische Infektionen z.B. Hepatitis B und C
  • Blutgerinnungsstörungen
  • Erkrankungen des zentralen Nervensystems z.B. hirnorganische Anfälle, Migräne, Epilepsie
  • Störungen des Gehör-, Gleichgewichts- oder Geruchssinnes
  • Stoffwechselkrankheiten (z.B. Schilddrüsenfunktionsstörungen, Zuckererkrankung)
  • Autoimmunerkrankungen z.B. Rheuma
  • Sprachfehler, die die Kommunikation beeinträchtigen
  • Selbsttötungsversuche, Suchterkrankungen auch nach Behandlung
  • zur Zeit laufende psychotherapeutische Behandlungen (bei bereits abgeschlossenen Therapiemaßnahmen sind entsprechende fachärztliche Befundberichte vorzulegen)
  • Herz-Kreislauferkrankungen, Bluthochdruck
  • Venöse oder arterielle Durchblutungsstörungen, Thrombosen

Sehvermögen

Von besonderer Bedeutung ist das ausreichende Sehvermögen. Zu Ihrem eigenen Schutz müssen Sie auch ohne Sehhilfe (Brille/Kontaktlinsen) im Einsatz über ein Mindestsehvermögen verfügen. Daneben werden ein gesundes Sehorgan, Farbunterscheidungsvermögen und räumliches Sehen vorausgesetzt.

Wenn Sie eine Sehhilfe benötigen oder sich in den letzten Jahren einer refraktionsverbessernden Operation unterzogen haben, lassen Sie bitte das beiliegende Gutachten (Versand nach Auswertung der Bewerbungen) von einem Augenfacharzt ausfüllen.

Sollte Ihre unkorrigierte Sehleistung für die Ferne schon auf einem Auge unter 50% bis zum 20. Lebensjahr, unter 30% nach Vollendung des 20. Lebensjahres liegen, erübrigen sich die weiteren Untersuchungen, da Sie dann für den Polizeidienst nicht geeignet sind.
Erreichen Sie jedoch diese Werte, muss mit der Sehhilfe ein Sehvermögen von 100% auf dem einen und mindestens 80% auf dem anderen Auge vorhanden sein.

Bei Weitsichtigkeit darf die Stärke der korrigierenden Sehhilfe +2,5 dpt schon auf einem Auge nicht übersteigen. Nach refraktionsverbessernden Operationen beträgt die Wartezeit nach OP zur Einschätzung der Polizeidiensttauglichkeit mindestens ein Jahr.

Tipp

Die Prüfung der Sehleistung ohne Hilfsmittel kann auch von einem autorisierten Augenoptiker durchgeführt werden. Sollten Sie hierbei die oben genannten Werte nicht erreichen, können Sie auf die weiteren Untersuchungen, die zusätzliche Kosten nach sich ziehen, bei einem Augenfacharzt verzichten. Ansonsten bitten wir Sie, alle Punkte
auf dem Gutachten (Versand nach Auswertung der Bewerbungen) ausfüllen zu lassen.

Merkbaltt zur Polizeidiensttauglichkeit als PDF



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