Leitlinien für eine Lern- und Lehrkultur
- Vorwort
- Die 10 Leitlinien mit Erläuterung
- 1. Erfüllung des Bildungsauftrags
- 2. Erwerb von anwendungsfähigem Wissen und überfachlichen Kompetenzen
- 3. Professionelle Unterrichtsführung
- 4. Zusammenarbeit im Mitarbeiterteam der Abteilung Kriminalpolizei
- 5. Qualitätssicherung und - entwicklung
- 6. Verantwortungsübernahme durch die Mitarbeiter
- 7. Die Rolle der Leitung für die Entwicklung der Lehre
- 8. Zusammenarbeit mit Partnern
- 9. Zusammenarbeit mit den Studierenden
- 10. Respektieren der Persönlichkeit
Vorwort
Die vorliegenden Leitlinien dienen den Dozenten und sonstigen Mitarbeitern der Abteilung Kriminalpolizei im Fachbereich Öffentliche Sicherheit innerhalb der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung als Orientierung ihres pädagogischen und beruflichen Verständnisses sowie dessen Weiterentwicklung. Die Leitlinien sollen helfen, die Umsetzung des Bildungsauftrags an der Abteilung Kriminalpolizei zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Gestaltung der Beziehungen zwischen den Dozenten und ihren direkten Partnern innerhalb des Bundeskriminalamts, der Fachhochschule des Bundes sowie außerhalb.
Die Leitlinien definieren die Grundanforderungen für die Berufsausübung der Dozenten und sonstigen Mitarbeiter der Abteilung Kriminalpolizei.
Sie beziehen sich auf die Arbeit mit den Studierenden, die kollegiale Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen sowie den Umgang mit sich selbst.
Die Mitarbeiter halten die Leitlinien selbstverantwortlich ein.
Die Anwendung der Leitlinien durch die Mitarbeiter erfolgt auf 4 Ebenen:
- als Grundlage für einen persönlichen Berufsethos
- als Bezugssystem für die eigene Aus- und Weiterbildung
- als Zielorientierung für eine Selbstevaluation
- als normatives Bezugssystem bei Konflikten innerhalb und außerhalb
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Erfolg pädagogischer Arbeit neben der Arbeit der Mitarbeiter der Abteilung Kriminalpolizei von vielen Faktoren abhängt; einige davon liegen auch außerhalb der Fachhochschule.
Die 10 Leitlinien mit Erläuterung
1. Erfüllung des Bildungsauftrags
Die Mitarbeiter sorgen für eine ausgewogene Förderung der Studierenden zu Fachkompetenz, Selbstverantwortung und Teamfähigkeit gemäß den Bildungsansprüchen des Studienplans.
Bei der Unterrichtsgestaltung orientieren sich die Mitarbeiter am gesetzlichen Auftrag und an den Studienplänen. In diesem Rahmen nehmen sie ihre Gestaltungsfreiheit und Eigenverantwortung wahr. Sie wägen dabei die verschiedenen Interessen ab - besondere Bedürfnisse der Studierenden bzw. der Kurse, die soziale Situation, die lokale Umgebung sowie ihre eigenen Überzeugungen und Fähigkeiten. Die Mitarbeiter setzen sich für eine gute Koordination des Unterrichts zwischen den Fachbereichen ein.
2. Erwerb von anwendungsfähigem Wissen und überfachlichen Kompetenzen
Die Mitarbeiter der Abteilung Kriminalpolizei orientieren sich bei der Unterrichtsgestaltung an dem Ziel der Vermittlung von anwendungsfähigem Wissen und überfachlichen Kompetenzen: Beides hat den gleichen Stellenwert.
Individuelles und selbstgesteuertes Lernen, auch unter Nutzung neuer Medien, wird durch Lernen in Gruppenprozessen ergänzt.
Auch bei der Leistungsbewertung wird der Notwendigkeit der Verknüpfung von fachlichen und überfachlichen Kompetenzen Rechnung getragen.
3. Professionelle Unterrichtsführung
Die Mitarbeiter schaffen Lernsituationen, welche anregen und individuelle Fortschritte auf die Bildungsziele hin möglich machen.
Sie bewerten unterschiedliche Voraussetzungen und Ergebnisse bei den Studierenden als didaktische Herausforderung. Sie tragen durch angemessene Unterrichtsformen den individuellen Lernmöglichkeiten und Ansprüchen Rechnung. Die Mitarbeiter machen Ziele und Unterrichtsweisen transparent gegenüber Studierenden und ihrem Auftraggeber.
Sie ermuntern die Studierenden, Hilfen und Unterstützung einzufordern und nutzen Beobachtungen und Beurteilungen zur Unterstützung des Lernens. Sie bemühen sich um möglichst objektive Kriterien bei der Leistungsbeurteilung.
4. Zusammenarbeit im Mitarbeiterteam der Abteilung Kriminalpolizei
Die Mitarbeiter orientieren sich an Absprachen und Regelungen in der Abteilung, an gemeinsamen Entwicklungsarbeiten und bemühen sich um Sachlichkeit und Offenheit in der Zusammenarbeit.
Alle Mitarbeiter der Abteilung Kriminalpolizei achten in der Zusammenarbeit auf effiziente und wirksame Aufgabenerfüllung, auf ihr psychisches und physisches Wohlbefinden, die Weiterentwicklung der Arbeitsfähigkeit und die Entfaltungsmöglichkeiten des Teams sowie auf die eigenen beruflichen Ansprüche. Sie verhalten sich loyal gegenüber der Fachhochschulverwaltung und den getroffenen Vereinbarungen.
Die Beziehungen unter den Mitarbeitern sind geprägt von Offenheit, Sachlichkeit und Wertschätzung. Kritik wird zuerst direkt bei den Betroffenen oder nötigenfalls im Team angebracht. Gegenüber Dritten bleiben die Mitarbeiter in ihren Äußerungen über andere zurückhaltend, sachlich und objektiv.
5. Qualitätssicherung und - entwicklung
Die Mitarbeiter bilden sich während der ganzen Dauer der Berufsausübung in beruflichen und persönlichen Bereichen weiter und engagieren sich für eine Fachhochschule, die ihre Qualität überprüft und weiterentwickelt.
Die Weiterbildung vermeidet Einseitigkeiten, sie trägt den Ansprüchen der Weiterentwicklung in fachlichen, pädagogisch-didaktischen und personbezogenen Bereichen Rechnung. Der Weiterbildung und dem Lernen im Team kommt eine besondere Bedeutung zu.
Die Mitarbeiter der Abteilung Kriminalpolizei reflektieren ihren Unterricht und ihre verschiedenen Rollen im Beruf und arbeiten an ihrer Weiterentwicklung. Sie evaluieren ihre persönlichen Arbeitsergebnisse und Weiterbildung und tragen zur Entwicklung und Evaluation der gesamten Abteilung Kriminalpolizei bei.
6. Verantwortungsübernahme durch die Mitarbeiter
Die Mitarbeiter nehmen Verantwortung im eigenen Unterricht und in der ganzen Fachhochschule wahr.
Die Mitarbeiter tun dies auch in Dilemmasituationen. Sie sorgen dafür, dass Regeln, Grenzen und Freiräume klar definiert und eingehalten werden. Die Mitarbeiter beteiligen sich an der Führung der Abteilung Kriminalpolizei durch Mitwirkung bzw. Mitbestimmung in Konferenzen, durch Anregungen, durch konstruktive Kritik und durch Umsetzung von Beschlüssen. Die Mitarbeiter sind sich bewusst, dass sie das Bild der Öffentlichkeit von der Abteilung und vom Berufsstand mit beeinflussen.
7. Die Rolle der Leitung für die Entwicklung der Lehre
Die Verwirklichung der Lern- und Lehrkultur hängt auch von der Leitung der Abteilung Kriminalpolizei sowie deren Fachbereichen ab.
Die Abteilungs- sowie die jeweilige Fachbereichsleitung versucht, Hindernisse, die einer breiten Umsetzung guter Lehrerfahrungen entgegenstehen, abzubauen und für angemessene Lehr- und Lernbedingungen zu sorgen. Sie unterstützt, steuert und leitet innovative Entwicklungen ein und berücksichtigt dabei aktuelle methodische und didaktische Voraussetzungen. Dieser Prozess ist verknüpft mit einem kontinuierlichen Erfahrungsaustausch mit anderen Bildungseinrichtungen.
8. Zusammenarbeit mit Partnern
Die Mitarbeiter arbeiten mit dem Bundeskriminalamt und externen Partnern zusammen.
Sie nehmen deren Anliegen wahr und formulieren und begründen eigene Ansprüche. Die Kontakte werden insbesondere zur kontinuierlichen Standortbestimmung und in Problemsituationen gepflegt. Die Mitarbeiter beteiligen sich an der Information der Öffentlichkeit über das Geschehen an der Abteilung Kriminalpolizei.
9. Zusammenarbeit mit den Studierenden
Die Mitarbeiter begegnen den Studierenden mit positiver Erwartungshaltung. Sie sind offen für Gespräche mit den Studierenden und über den Unterricht.
Die Mitarbeiter behandeln sensible Informationen über Studierende vertraulich.
10. Respektieren der Persönlichkeit
Die Mitarbeiter achten die Persönlichkeit der Beteiligten, behandeln alle mit gleicher Sorgfalt und vermeiden Diskriminierungen jeglicher Art.
Ebenso wie auf die Wahrung der Würde anderer achten die Mitarbeiter auf die Wahrung ihrer eigenen Würde.





