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Anforderungsprofil des gehobenen Kriminalvollzugsdienstes des Bundes

als Grundlage eines bedarfsorientierten Bachelorstudiums am Fachbereich Kriminalpolizei

Ausgangspunkt für die Entwicklung eines Anforderungsprofils für den Polizeivollzugsdienst ist das Berufsbild der Polizei. Dieses wird von der verfassungsrechtlichen und berufsethischen Werteorientierung bestimmt. Die Beamtinnen und Beamten sollen befähigt werden, mit überzeugender Persönlichkeit, Fachkompetenz und unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Kenntnisse und Methoden die polizeilichen Aufgaben des gehobenen Polizeivollzugsdienstes zu bewältigen. Ihnen sollen umfassende und leitbildorientierte Handlungskompetenzen vermittelt werden, um den sich ständig wandelnden Herausforderungen des Polizeivollzugsdienstes im freiheitlich demokratischen Rechtsstaat sowie im gemeinsamen europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gewachsen zu sein.

Zwar ist das Anforderungsprofil des Kriminalvollzugsbeamten des Bundes bezogen auf die Persönlichkeits- und Verhaltensdimensionen strukturell mit denjenigen der Bundesländer vergleichbar, der Fachbereich Kriminalpolizei an der Fachhochschule des Bundes bildet jedoch nur für das Bundeskriminalamt als konkreten Bedarfsträger mit seinen besonderen gesetzlichen Aufgaben und Zuständigkeiten aus. Die Vielzahl der unterschiedlichen Funktionen in den verschiedenen Verwendungen innerhalb des Bundeskriminalamtes, die von den Mitarbeitern nach ihrem Studium wahrzunehmen sind, reicht von klassischer Ermittlungstätigkeit bis zur Fertigung gutachterlicher Stellungnahmen und stellt damit an die Ausbildung hohe Anforderungen.

Es geht dabei vorwiegend um die Tätigkeitsfelder

  • Auswertung/Schriftverkehr,
  • operativer Bereich (Ermittlungen, Zielfahndung, Personenschutz, Observation),
  • Grundsatz,
  • Stabsarbeit sowie
  • Servicebereich

Die Studierenden sollen im Rahmen ihres 3jährigen modularisierten Studiums auf ihre angestrebte Verwendung innerhalb des gehobenen Kriminaldienstes des Bundeskriminalamtes aus theoretischer und berufspraktischer Sicht vorbereitet werden. Sie sollen dabei berufsadäquate Verhaltens- und Handlungskompetenzen (Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten) erlernen, die für polizeiliche Nachwuchskräfte des Bundeskriminalamtes im gehobenen Dienst von besonderer Bedeutung sind. Kern des Studienganges ist ein kontinuierlicher Kompetenzerwerb. Orientierungsmaßstab sind hierbei die Ergebnisse der seit 2005 im Bundeskriminalamt durchgeführten Priorisierungsdiskurse, aus denen jährliche konkrete Schwerpunkt-/Zielsetzungen resultieren. Jeweils priorisierte deliktische und amtsstrategische Aktionsfelder greift der Bachelor-Studiengang auf und bildet diese Amtsprioritäten regelmäßig in thematisch abgeschlossenen Modulen ab. Dieser Ansatz stellt eine flexible und bedarfsorientierte Berufsqualifizierung sicher.

Daraus leiten sich folgende fachlich-methodische Schlüsselkompetenzen ab:

  • das Bewusstsein für wirtschaftliches und dienstleistungsorientiertes Verwaltungshandeln
  • die Anwendung allgemeiner wissenschaftlicher Arbeitsmethoden und –techniken in Studium und polizeilicher Praxis (Lernstrategien, Medienfertigkeiten, Informationsverarbeitungsprozess, analytische Problemlösung)
  • Grundlagenwissen über Organisations-, Planungs- und Entscheidungstechniken
  • Umgang mit moderner Informations- und Kommunikationstechnologie; technischer Sachverstand und berufsbezogenes Technikbewusstsein
  • Kenntnis der polizeilichen und sicherheitspolitischen Aufbau- und Ablauforganisation bei der Straftatenverhütung und –bekämpfung (national und international)
  • Kenntnis der Zentralstellen-, Ermittlungs-, Service- und Unterstützungsfunktionen des Bundeskriminalamtes, im nationalen wie internationalen Kontext
  • berufsfeldbezogene Verhaltens- und Handlungskompetenzen in den Disziplinen der Kriminal- und Rechtswissenschaften sowie
  • Fähigkeiten zur Auseinandersetzung mit organisatorischen und gesellschaftlichen Veränderungsprozessen sowie Fragestellungen der europäischen Integration

Diese berufsfeldbezogenen fachlichen Kompetenzen sind zu ergänzen durch soziale beziehungsweise interkulturelle Kompetenzen, und zwar

  • Teamfähigkeit
  • Kritik- und Konfliktfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit (einschließlich interkulturelle Kommunikation)
  • Grundlagenwissen über Präsentations- und Moderationstechniken
  • Dienstleistungsorientierung/unternehmerisches Verhalten sowie
  • berufsfeldspezifische Sozialisation

Daneben spielen auch persönliche Kompetenzen eine wesentliche Rolle, die ebenfalls im Rahmen des Studiums entwickelt und gefördert werden sollen. Es geht dabei primär um

  • Selbstmanagement in Studium und Beruf (Leistungs- / Verantwortungsbereitschaft, Stress-/ Zeitmanagement, berufsethisches Verhalten, Führungsfähigkeit, fachliche Flexibilität und Kreativität)
  • Mobilität und Anpassungsfähigkeit an sich verändernde Arbeitsanforderungen
  • berufsbezogene körperliche und gesundheitliche Fitness sowie
  • Rhetorik und Mehrsprachigkeit



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