Fahndung

Im Rahmen der eigenen Aufgabenwahrnehmung und zur Unterstützung der Polizeien des Bundes und der Länder fahndet das Bundeskriminalamt nach Personen und Sachen.
Fahndung ist ein wesentlicher Bestandteil polizeilicher Aufgabenerfüllung. Sie ist auch ohne besonderen Auftrag Aufgabe jedes Polizeibeamten.
Unsere Fahndungsrubriken:
Definition Fahndung
Unter Fahndung versteht man die polizeiliche Suche nach
Personen, die
- Straftaten begangen haben oder
- verdächtigt werden Straftaten begangen zu haben,
- von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht oder
- vermisst werden,
- geisteskrank oder selbstmordgefährdet sind,
- als Zeugen vor Gericht erscheinen sollen,
- aus anderen Gründen gesucht werden
Sachen (Gegenständen), die
- im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen stehen,
- die durch eine Straftat oder sonst abhanden gekommen sind
Personen können beispielsweise per Haftbefehl oder per Fahndungsverfügung (bei Gefahrenabwehr) gesucht werden.
Zur nationalen Fahndung nutzt die Polizei das sog. INPOL-System. Für Europa-weite Fahndungen werden gesuchte Personen beispielsweise im Schengener Informationssytem (SIS) zur Fahndung ausgeschrieben.





