Pre-Paid-Karten (Erhebung wahrer Kundendaten)
Erhebung wahrer Kundendaten bei Pre-Paid-Karten
- Bericht der Rechtstatsachensammel- und Auswertestelle des Bundeskriminalamtes -
Den Bericht "Verifikationspflicht der TK-Anbieter bei der Erhebung von Bestandsdaten" erstellte das Bundeskriminalamt (BKA) in den Jahren 2008/2009 mit dem Ziel, die Umsetzung der gem. § 111 TKG normierten Pflicht der Telekommunikationsdienst-Anbieter zur Erhebung von Bestandsdaten beim Vertrieb von Pre-Paid-Karten den Erkenntnissen aus der polizeilichen Praxis gegenüberzustellen. Dadurch sollen mögliche Defizite in der Umsetzungspraxis aufgezeigt und eine Anpassung ermöglicht werden.
Damit die aktuelle öffentliche Diskussion dieser Thematik nicht durch eine unzutreffende Auslegung des BKA-Berichtes geleitet wird, sind in der beigefügten Erläuterung nochmals der Gegenstand der Erhebung, deren Ergebnisse sowie dessen Zusammenhang zur aktuellen Diskussion dargestellt.
| Frage | Antwort |
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| Was war Gegenstand der Sondererhebung "Verifikationspflicht der TK-Anbieter bei der Erhebung von Bestandsdaten" (2008/2009) | Der Bericht stellt ein Abbild der Situation bei der fehlerhaften bzw. unterlassenen Erhebung und Sp … |
| Zu welchen objektiven Ergebnissen kommt der Bericht des Bundeskriminalamtes? | Der Bericht kommt nicht zu dem Ergebnis, dass die Identifizierungspflicht für Pre-Paid-Karten ins L … |
| Was hat der Bericht der RETASAST zur "Verifizierungspflicht" mit der aktuellen Diskussion um die Mindestspeicherfristen (sog. Vorratsdaten) für Telekommunikations-Verkehrsdaten zu tun? | Die beiden Themen sind zu trennen: Das Bundeskriminalamt hat den Bedarf zur Speicherung von Verkehr … |
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